Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Baxmann informierte darüber, dass die rechtliche Prüfung ergeben habe, dass das beantragte Bürgerbegehren zulässig sei. Da Herr Pollehn als nachfolgender Bürgermeister sich bereits gegen den Bau des Klärschlammzwischenlagers ausgesprochen habe und um dem Ergebnis des Bürgerbegehrens nicht vorzugreifen, erklärte Herr Baxmann die Auftragsvergabe für das Zwischenlager nicht mehr zu  unterzeichnen. Die Verwaltung werde sich zum jetzigen Zeitpunkt darauf zurückziehen, den ihr erteilten Prüfauftrag zu erfüllen und einen neuen Abnehmer zu suchen, da der bestehende Vertrag zum 31.12.d.J. auslaufe.

Aufgrund der Verantwortung der Verwaltung, die Entsorgung des Schlamms sicherzustellen, habe man der Politik angeraten ein entsprechendes Lager zu errichten, um für das Risiko eines Störfalls eine Zwischenlagerung vornehmen zu können. In seiner Zeit als Bürgermeister habe er die Erfahrung gemacht, dass es gut sei, den Aussagen der Fachleute in der Verwaltung zu folgen. Aus der bereits genannten Verantwortung werde die Verwaltung nochmals die Risiken eines Verzichts auf das Lager darstellen.

Herr Köneke erwiderte, dass es sich somit nicht um die Errichtung eines Zwischen- sondern eines Notfall-Lagers handele. Er sei davon überzeugt, dass es möglich sei dieses deutlich günstiger zu errichten oder entsprechende Lagerkapazitäten anzumieten. 

Herr Herbst wies eindringlich darauf hin, dass ein Lager unabhängig von jedem zukünftig zu beschreitenden Entsorgungsweg erforderlich sei.  Ein Klärschlamm der nicht die Grenzwerte einhalte, dürfe nicht auf Felder aufgebracht werden. Auch bei anderen Entsorgungswegen, so der Verbrennung kann es durch Ausfall der Verbrennungsanlagen zu Abnahmestörungen kommen. Die Verwaltung sei daher überzeugt, dass es ihre Pflicht sei, ein entsprechendes Lager für den Störfall vorzuhalten. Im anderen Fall könne die Verwaltung die Verantwortung einer ordnungsgemäßen Entsorgung nicht mehr übernehmen. An Herrn Köneke gewandt, erläuterte Herr Herbst, dass es eben keine zugelassenen Lagerstätten gebe, die man im Ernstfall anmieten könne. Wäre dies der Fall, wäre die Stadt Hannover nicht schon in die bekannte Notlage gekommen. 

 

Die Ausschussmitglieder nahmen die Vorlage zur Kenntnis.