Der Rat fasste bei 30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen folgenden

 

Beschluss:

 

Die Verordnung zur Gefahrenabwehr durch Nummerierung von Grundstücken in der Stadt Burgdorf (Grundstücksnummernverordnung) wird in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2019 0930/1 ergebenden (und dem Originalprotokoll als Anlage B beigefügten) Fassung erlassen.

 


Herr Lentz äußerte sein Unverständnis bezüglich einer Gefahrenabwehr durch Nummerierung von Grundstücken.

 

Frau Weilert-Penk verwies auf das Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz. In diesem sei eine entsprechende Notwendigkeit definiert.

 

Herr Kugel erklärte, dass diese Verordnung der Auffindbarkeit von Gebäuden bei einer Gefahrenlage diene.

 

Herr Philipps teilte mit, dass sich ein Neuerlass der Verordnung durch das Auslaufen der bisher vorhandenen Verordnung ergebe.

 

Herr J. Braun erklärte, dass man die Hausnummer beim Katasteramt abfragen könne und es somit eine solche Verordnung nicht bräuchte.