Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
a)
Von der als Anlage 1 beigefügten
Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte Friederikenstr. 43,
43 a, Friederikenstr. 29 (Container) sowie Am Kieswerk 2 (Sorgenser Dreieck)
für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis
genommen.
b)
Die dieser Vorlage als Anlage 2 und dem
Originalprotokoll als Anlage D beigefügte „4. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für
Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf“ wird
beschlossen.