Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

a)      Von der als Anlage 1 beigefügten Kalkulation der Entgelte für die Benutzung der Unterkunft Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ) für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.

 

b)      Die dieser Vorlage als Anlage 2 und dem Originalprotokoll als Anlage C beigefügte „2. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Unterkunft Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ) in Burgdorf“ wird beschlossen.