Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
a)
Von der als Anlage 1 beigefügten
Kalkulation der Entgelte für die Benutzung der Unterkunft Vor dem Celler Tor 51
(Östlich FTZ) für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird
Kenntnis genommen.
b)
Die dieser Vorlage als Anlage 2 und dem
Originalprotokoll als Anlage C beigefügte „2. Änderung der Entgeltordnung für
die Benutzung der Unterkunft Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ) in Burgdorf“
wird beschlossen.