Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat fasste bei 32 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden

 

Beschluss:

 

Eine im Stellenplan für die Abteilung 51.4 (Jugendverwaltungsabteilung) vorgesehene Beschäftigtenstelle der Wertigkeit E 9c TVöD wird der Abteilung 51.2 (Jugendhilfeabteilung) zugeordnet, um die Besetzung mit einer Sozialarbeiterin/einem Sozialarbeiter (Wertigkeit S 14 TVöD) im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes zu gewährleisten. Im nächsten Stellenplan wird diese Neuzuordnung nachgezeichnet.

 

 

 


Frau Gersemann machte auf die Wichtigkeit der Arbeit der Jugendhilfeabteilung aufmerksam. Der Kinderschutz dürfe nicht aufgrund mangelnder finanzieller Mittel vernachlässigt werden.

 

Frau Neitzel verwies auf die gute und umfangreiche Arbeit von Frau Mikoleit und Frau Beil im Bereich der Jugendhilfe.