Der Rat fasste bei 32 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme
folgenden
Beschluss:
Eine im Stellenplan für die
Abteilung 51.4 (Jugendverwaltungsabteilung) vorgesehene Beschäftigtenstelle der
Wertigkeit E 9c TVöD wird der Abteilung 51.2 (Jugendhilfeabteilung) zugeordnet,
um die Besetzung mit einer Sozialarbeiterin/einem Sozialarbeiter (Wertigkeit S
14 TVöD) im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes zu gewährleisten. Im
nächsten Stellenplan wird diese Neuzuordnung nachgezeichnet.
Frau Gersemann machte auf die Wichtigkeit der Arbeit der Jugendhilfeabteilung aufmerksam. Der Kinderschutz dürfe nicht aufgrund mangelnder finanzieller Mittel vernachlässigt werden.
Frau Neitzel verwies auf die gute und umfangreiche Arbeit von Frau Mikoleit und Frau Beil im Bereich der Jugendhilfe.