Der Rat fasste bei 32 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme
folgenden
Beschluss:
Die Fortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes der Stadt Burgdorf wird als städtebauliches
Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Insbesondere
wird das Sortimentskonzept mit der ‘Sortimentsliste des Einzelhandels von
Burgdorf‘ (S. 44) beschlossen und es werden die drei im Standortkonzept
beschrieben Zentren – Hauptzentrum Innenstadt (S. 50), Nebenzentrum Aue Süd (S.
52) und Nahversorgungszentrum Ehlershausen (S. 54) – als zentrale
Versorgungsbereiche festgelegt und die Zielaussagen beschlossen.
Herr Fleischmann teilte mit, dass er die Beschlussvorlage ablehnen werde. Er sehe den Einzelhandel in der Innenstadt durch das Nebenzentrum Aue Süd gefährdet.
Herr Hinz verwies auf das Einzelhandelskonzept. Dieses sehe auch die Förderung des Einzelhandels in der Innenstadt sowie einen entsprechenden Schutz vor. Mit dem Nebenzentrum Aue Süd sei zudem die Nahversorgung in diesem Gebiet gesichert.