Der Rat fasste bei 32 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden

 

Beschluss:

 

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Burgdorf wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Insbesondere wird das Sortimentskonzept mit der ‘Sortimentsliste des Einzelhandels von Burgdorf‘ (S. 44) beschlossen und es werden die drei im Standortkonzept beschrieben Zentren – Hauptzentrum Innenstadt (S. 50), Nebenzentrum Aue Süd (S. 52) und Nahversorgungszentrum Ehlershausen (S. 54) – als zentrale Versorgungsbereiche festgelegt und die Zielaussagen beschlossen.

 

 


Herr Fleischmann teilte mit, dass er die Beschlussvorlage ablehnen werde. Er sehe den Einzelhandel in der Innenstadt durch das Nebenzentrum Aue Süd gefährdet.

 

Herr Hinz verwies auf das Einzelhandelskonzept. Dieses sehe auch die Förderung des Einzelhandels in der Innenstadt sowie einen entsprechenden Schutz vor. Mit dem Nebenzentrum Aue Süd sei zudem die Nahversorgung in diesem Gebiet gesichert.