Beschluss: Überwiesen in VA

 

 

     

 


Herr Nijenhof erklärte seinen Prüfauftrag hinsichtlich einer Vererdungsanlage erweitern zu wollen.

Angesichts des Vorschlags von Herrn Schrader, den Prüfauftrag auch dahingehend zu erweitern, ob der für die Errichtung des derzeit auf „Eis liegenden“ Klärschlammlagers vorgesehene Standort der richtige sei, entgegnete Herr Nijenhof, dass diese Frage nicht zum Prüfauftrag passe, da ein Lager generell nicht gewollt werde.

Herr Herbst wies darauf hin, dass die Trocknung und Mitverbrennung des Klärschlamms Kosten in Höhe von mindestens 100 €/m³ verursachen würde. Für die landwirtschaftliche Verwertung des Schlamms seien Kosten von 80 €/m³ zuzüglich einem Anteil von 6 € für die anfallenden Investitionskosten für das Lager zu rechnen. Derzeit schlage daher die Trocknung mit höheren Kosten zu Buche. Zudem sei man festgelegt, was die Verwertung des Schlamms und die daraus zwangsläufige Verbrennung angehe. Angesichts des durch die Tiefbauverwaltung zu erledigenden Arbeitspensums könne ein entsprechender Prüfauftrag nicht durch die Verwaltung erfüllt werden, sondern müsse an Externe vergeben werden.

Herr Nijenhoff widersprach dieser Aussage. In der von ihm organisierten Veranstaltung, an der Vertreter der Verwaltung und des Rates teilgenommen hätten, sei von einer Festlegung in dieser Hinsicht keine Rede gewesen.

Herr Herbst verdeutlichte, dass die Vererdung von Klärschlamm  zwischenzeitlich in Uetze, Peine und Lehrte praktiziert werde. Die Frage, wie der vererdete Schlamm nach 10 Jahren verwertet werden könne, bleibe offen.

Herr Köneke stellte fest, dass die Menge des in die Aue zurückgeführten Abwassers von 1,49 Millionen Kubikmeter gegenüber der  Menge des anfallenden Klärschlamms von 0,003 Millionen Kubikmetern deutlich bedenklicher sei.

Angesichts der Erweiterung des Prüfauftrags bat Frau Heller darum, diesen auch hinsichtlich Keramischer Membranen zu erweitern.

Herr Herbst wies darauf hin, dass ein Gutachten nicht vor Ende des Jahres beauftragt werden könne. Die Errichtung eines Lagers sei angedacht worden, um mögliche Abnahmeengpässe besser ausgleichen zu können. Die Verwaltung sehe sich nicht mehr in der Lage, dieses Risiko zu tragen und habe Sorge, dass im Notfall nicht entsprechend reagiert werden könne. Zwar habe es in letzter Zeit Angebote für die Abnahme des Schlamms gegeben, dies könne sich angesichts der ständig modifizierten gesetzlichen Vorgaben jedoch auch ändern. Sollte es dazu kommen, dass die Werte des anfallenden Schlammes diesen nicht entsprächen, könne man ihn nicht mehr abgeben und müsse alternative Entsorgungswege beschreiten.

Herr Rheinhardt, bedankte sich für die deutliche Erläuterung und sprach sich dafür aus, frühzeitig entsprechende Alternativen zu prüfen und zu bedenken. Allein der Auftrag diese Alternativen (Trocknung, Vererdung und keramische Membranen) zu prüfen, bedeute nicht, dass das Zwischenlager nicht gebaut werde.

Herr Herbst betonte, dass der zuständige Mitarbeiter Herr Behrens sich laufend über die Entwicklung auf diesem Gebiet informiere. Der Stadt Burgdorf sei es derzeit noch möglich Klärschlamm zur Ausbringung auf Feldern anzubieten. Wolle man den Schlamm an Zementwerke abgeben und ihn verbrennen lassen, müsse man zukünftig den enthaltenen Phosphor zurückgewinnen. Da sich hier entsprechende Verfahrens in der Erprobung befinden und ausreichende Kapazitäten noch geschaffen werden müssen, sollte keine vorzeitige Entscheidung getroffen werden.

Frau Weilert-Penk sprach sich angesichts der zeitlich nicht kalkulierbaren Risiken dafür aus, parallel zu verfahren und sowohl den Prüfauftrag zu vergeben als auch das Zwischenlager zu bauen.

Herr Baxmann begrüßte diesen auf Sicherheit angelegten Ansatz. Er sprach sich nochmals dafür aus, die für die Zukunft zwangsläufig erforderlich werdenden Investitionen nur für eine abgesicherte Technik aufzuwenden.

Angesichts seiner Vorredner erklärte Herr Nijenhoff sich bereit, den von ihm gestellten Antrag wie folgt zu splitten: a.) Vergabe eines Prüfauftrages zu den Techniken Trocknung von Klärschlamm, Vererdung von Klärschlamm und Einsatz keramischer Membrane. b.) Zurückstellung der Errichtung eines Zwischenlagers für Klärschlamm bis auf weiteres, da dieses keinen Sinn mache, sofern man sich dafür entscheide, den anfallenden Klärschlamm zu trocknen.

Herr Herbst machte darauf aufmerksam, dass Verträge zur Abnahme von Klärschlamm die Klausel enthielten, dass dieser bei der Nichteinhaltung bestimmter Werte nicht mehr abgenommen werden müsse. Allein der Abschluss eines Vertrages bedeute daher nicht, dass der Schlamm hundertprozentig abgenommen werde.

Herr Köneke sah keinen gravierenden Unterschied dazu, ob der Schlamm wie im Moment behandelt werde, da dieser derart trocken sei, dass er fast gestapelt werden könne,n oder ob er einer expliziten Trocknung unterzogen werde.

Auf die Nachfrage von Frau Heller erklärte Herr Herbst, dass auf dem Gelände der Kläranlage ausreichend Platz sei, um ein Zwischenlager und ggf. eine Trocknungsanlage zu errichten. Um sicherzugehen, sei es sinnvoll im Rahmen des Prüfauftrages auch  die räumliche Kapazität der Fläche zu prüfen.

Herr Behrens führte auf Bitte der Ausschussmitglieder aus, dass die Trocknung von Klärschlamm auf verschiedene Arten erfolgen könne und die eine Vorbereitung des Schlamms zur Entsorgung sei. Die Verbrennung des Schlamms könne im Wege der Monoverbrennung als auch in der Mitverbrennung erfolgen. Wähle man die Monoverbrennung, bleibe am Ende der Phosphor über. Die Mitverbrennung erfolge bei der Zementherstellung, bedinge jedoch, dass zuvor der Phosphor aus dem Schlamm gefiltert werde.

 

Herr Dr. Kaever ließ über den Antrag in der von Herrn Nijenhoff geänderten Form abstimmen:

a.) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau stimmten einstimmig dafür ein externes Büro mit der Prüfung der Verfahren von Klärschlammtrocknung, Klärschlammvererdung, Membranen und innovativen Lösungen in der Abwasseraufbereitung als ökologisch und ökonomisch vertretbare Alternativen zu beauftragen.

b.) Mit 6 Nein-Stimmen, einer Ja-Stimme und einer Enthaltung stimmten die Ausschussmitglieder gegen die weitere Zurückstellung der Vorlage BV 2019 0862 und empfahlen dem VA nochmals die Errichtung eines Zwischenlagers für Klärschlamm.