Nachtrag: 27.05.2019

Beschluss: Überwiesen in VA

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a)   Von der Anlage 1 beigefügten Kalkulation der Entgelte für die Benutzung der Unterkunft Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ) für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.

b)   Die dieser Vorlage als Anlage 2 und dem Originalprotokoll beigefügte „2. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Unterkunft Vor dem Celler Tor 51 (Östlich FTZ) in Burgdorf“ wird beschlossen.

     

 


Herr Kugel erläuterte kurz die vorliegende Beschlussvorlage und ging auf die zum 01.07.2019 vorzunehmende Anpassung der Entgeltordnung ein.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Integration und Prävention gaben einstimmig folgende abschließende Empfehlung: