Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Eine im Stellenplan für die Abteilung 51.4 (Jugendverwaltungsabteilung) vorgesehene Beschäftigtenstelle der Wertigkeit E 9c TVöD wird der Abteilung 51.2 (Jugendhilfeabteilung) zugeordnet, um die Besetzung mit einer Sozialarbeiterin/einem Sozialarbeiter (Wertigkeit S 14 TVöD) im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes zu gewährleisten. Im nächsten Stellenplan wird diese Neuzuordnung nachgezeichnet.


Herr Niemann erläutert die Vorlage.

 

Herr Nijenhof fragt nach, ob eine Stelle neu geschaffen werde.

 

Herr Kugel erläutert, dass in Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde eine nicht in Anspruch genommene Stelle in der Jugendverwaltungsabteilung der Jugendhilfeabteilung zugeordnet werde.

 

Frau Gersemann bittet um Abstimmung.

 

Einstimmig ergeht folgender empfehlender