Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Frau Beil und Frau Mikoleit stellen bestehende Grundideen zur Erarbeitung und Umsetzung eines Gesamtkonzeptes zum Thema Kinderschutz für die Stadt Burgdorf vor.

 

Frau Bruns berichtet, dass der Kinderschutzbund in einem aufwendigen Prozess ein eigenes Kinderschutzkonzept erarbeitet habe. Dieses sei noch nicht abgeschlossen, sondern als permanenter Prozess zu sehen. Problematisch sei es, ehrenamtlich Tätigen die Selbstverpflichtungserklärung nahezubringen. Diese müssten gut formuliert sein, um die Ehrenamtlichen nicht abzuschrecken. Das Bewusstsein der Bedeutung des Kinderschutzes müsse hervorgehoben werden.

 

Frau Meinig weist darauf hin, dass die Träger der Jugendhilfe ebenfalls verpflichtet seien, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Wenn die Stadt ein übergeordnetes Konzept mit Grundwerten erarbeite, sei dies sehr wünschenswert.

 

Frau Birgin erkundigt sich, wie viel Zeit ein solcher Prozess in Anspruch nähme.

 

Frau Mikoleit erläutert, dass ein konkreter Zeitraum schwer zu benennen sei. Gleichwohl werde der Ausschuss um Zustimmung zur Umsetzung eines städtischen Kinderschutzkonzeptes gebeten.

 

Herr Paul macht darauf aufmerksam, dass die Selbstverpflichtung eine gesetzliche Forderung sei. Sie stelle eine Hilfe und Entlastung für die Ehrenamtlichen dar. Insoweit sei der Ausdruck „Verpflichtung“ zu überdenken.

 

Herr Nijenhof begrüßt die Initiative als großen Fortschritt.

 

Herr von Oettingen lobt die Idee ebenfalls. Es gäbe etliche Schnittstellen zum Kinderschutzbund und dem Deutschen Roten Kreuz wie z.B. dem Mittagstisch, dem Fahrdienst etc. Die Zusammenarbeit laufe hervorragend.

 

Frau Ruhkopf befürwortet das Konzept der Stadt. Viele Einrichtungen machten sich selbst auf den Weg, ein solches zu erstellen. Dies sei mit erheblichen Kosten verbunden. Die Stadt biete einen größeren Rahmen und bedenke sämtliche Akteure wie bspw. auch Hausmeister, Lieferanten, Fahrdienste etc.

 

Frau Pape bekräftigt, dass Ehrenamtliche Sicherheit im Umgang erhielten. Mit einem nachvollzieh- und nachlesbaren Konzept sei eine Bereicherung verbunden, gerade in Verdachtsmomenten.

 

Frau Gersemann zitiert aus dem „Kinderschutzkonzept des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte“: „Netzwerkarbeit im Bereich der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes wird als wesentlicher Bestandteil der Jugendhilfeplanung definiert und in diese zeitnah sowie umfänglich eingebunden.“ Sie wünsche sich, den Prozess auf den Weg zu bringen, um den Kinderrechten Rechnung zu tragen. Die Netzwerkarbeit im Bereich der Frühen Hilfen müsse in der Jugendhilfeplanung festgeschrieben werden.

 

Herr von Oettingen bittet darum, dem Ausschuss regelmäßig ein Feedback zu geben.

 

Herr Kugel sagt zu, über den Prozess in regelmäßigen Abständen zu berichten.

 

Die vorangegangene Diskussion fasst Frau Gersemann wie folgt zusammen:

 

Der Ausschuss macht einmütig deutlich, dass er die Grundidee zur Erarbeitung eines Kinderschutzkonzeptes begrüße und sich eine Umsetzung in der Stadt Burgdorf wünsche. Das Konzept darf nicht Theorie bleiben, sondern müsse Praxis werden. Ein Kinderschutzkonzept für die Stadt Burgdorf solle verbindlich auf den Weg gebracht werden. Hierzu wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, wo diese Aufgabe innerhalb der Verwaltung angesiedelt werden sollte. Der Ausschuss bittet darum, über den Fortgang des Prozesses regelmäßig auf dem Laufenden gehalten zu werden.