Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Meller verlas seine Anfrage, Herr Kugel fasste die Antwort der Stadtplanungsabteilung zusammen.

Die Mitglieder des Ortsrates baten darum, zeitnah über das Ergebnis des im letzten Absatz des Antwortschreibens genannten Austauschgesprächs am 15.05.2019 informiert zu werden.

 

Antwort der Stadtplanungsabteilung:

Nach dem am 15.05.2019 geführten Gespräch bei der Region Hannover wird zum Thema RROP 2016 – Urteil des OVG vom 05.03.2019 bezüglich der Steuerung der Windenergienutzung in der Region auf die Vorlage Nr. 2217 (IV) IDs vom 17. April 2019 der Region Hannover verwiesen (http://regions-sitzungsinfo.hannit.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1006376). Darin wird auch das weitere Vorgehen der Region in dieser Angelegenheit näher beschrieben.

 

Die Region Hannover hat beim OVG Niedersachsen eine zunächst eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde mit Schreiben vom 21.05.2019 zurückgezogen. Damit ist das in Rede stehende Urteil – mit Eingang des Schreibens bei Gericht – in Kraft getreten. Die Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung im RROP entfalten somit keine Wirkung mehr und eine planerische Steuerung muss ggf. über die örtliche Bauleitplanung erfolgen.

 

Mit der 29. Fortschreibung/Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burgdorf (wirksam geworden am 23.12.1998) wurden mehrere Flächen für die Windenergienutzung (Flächen für Versorgungsanlagen in Überlagerung mit Flächen für die Landwirtschaft) mit max. zulässigen Anlagenhöhen zwischen 55 m und 100 m dargestellt. Insoweit existiert in der Stadt Burgdorf eine Steuerung der Windenergienutzung auf kommunaler Ebene gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB. Der FNP ist also für Anträge zur Errichtung/zum Repowering von Windkraftanlagen derzeit maßgebend (auf mein Antwortschreiben an Herrn Meller vom 09.05.2019 wird verwiesen – dies wurde von der Genehmigungsbehörde der Region in einem Telefonat vom 24.05.2019 mit der Stadtplanungsabteilung ebenfalls noch einmal bestätigt).

 

Das Austauschgespräch am 15.05.2019 diente dazu, den „Sachstand der Planungen zur Windenergie“ in den einzelnen Regionskommunen abzufragen und die Konsequenzen der Nichtzulassungsbeschwerde zu erörtern. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass die Region in engem Kontakt mit den Planungsämtern zu den weiteren Planungsschritten bleibt, regelmäßige Austausche organisiert und die Flächennutzungsplanungen vor Ort durch die Regionsverwaltung fachlich beratend unterstützt. Nach den Sommerferien ist mit den HVBs (und den Planungsämtern) der Regionskommunen noch ein weiteres Gespräch zum weiteren Verfahren in Planung.

 

Wie sich die Stadt Burgdorf zu den von der Region aufgezeigten drei „Steuerungsoptionen“ zum Thema Windenergie (vgl. S. 5 und 6 der o. g. Vorlage) zukünftig positioniert, wird innerhalb der Verwaltung derzeit diskutiert.

 

Inhaltlich wird die Region im ersten Schritt in den kommenden Monaten eine Flächenkulisse auf der Grundlage der harten Tabuzonen (Flächen, auf denen eine Windenergienutzung aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht möglich ist) ermitteln. Über diese Flächenkulisse der sogenannten entgegenstehenden Belange sollte ein grober Überblick möglich sein, welche Flächen der Windenergienutzung entsprechend ihrer Privilegierung nach BauGB grundsätzlich zur Verfügung stünden. Diese Kulisse dient dann als Grundlage für eine Entscheidung, welche der drei Varianten (siehe Vorlage S. 5 und 6) für den Planungsraum der Region Hannover im Rahmen der Überarbeitung des Abschnitts Windenergienutzung im RROP 2016 (Änderungsverfahren) angestrebt werden sollte. Hierzu ist geplant, im Winter eine Informationsdrucksache als Entscheidungsgrundlage für die Regionspolitik zu erstellen.