Sitzung: 21.05.2019 Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: F 2019 0942
Herr Meller verlas seine Anfrage, Herr Kugel fasste die Antwort der
Stadtplanungsabteilung zusammen.
Die
Mitglieder des Ortsrates baten darum, zeitnah über das Ergebnis des im letzten
Absatz des Antwortschreibens genannten Austauschgesprächs am 15.05.2019
informiert zu werden.
Antwort der Stadtplanungsabteilung:
Nach dem am 15.05.2019 geführten Gespräch bei der
Region Hannover wird zum Thema RROP 2016 – Urteil des OVG vom 05.03.2019
bezüglich der Steuerung der Windenergienutzung in der Region auf die Vorlage
Nr. 2217 (IV) IDs vom 17. April 2019 der Region Hannover verwiesen (http://regions-sitzungsinfo.hannit.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1006376). Darin wird auch das
weitere Vorgehen der Region in dieser Angelegenheit näher beschrieben.
Die Region Hannover hat beim OVG Niedersachsen eine
zunächst eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde mit Schreiben vom 21.05.2019
zurückgezogen. Damit ist das in Rede stehende Urteil – mit Eingang des
Schreibens bei Gericht – in Kraft getreten. Die Festlegungen zur Steuerung der
Windenergienutzung im RROP entfalten somit keine Wirkung mehr und eine
planerische Steuerung muss ggf. über die örtliche Bauleitplanung erfolgen.
Mit der 29. Fortschreibung/Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Burgdorf (wirksam geworden am 23.12.1998)
wurden mehrere Flächen für die Windenergienutzung (Flächen für
Versorgungsanlagen in Überlagerung mit Flächen für die Landwirtschaft) mit max.
zulässigen Anlagenhöhen zwischen 55 m und 100 m dargestellt. Insoweit existiert
in der Stadt Burgdorf eine Steuerung der Windenergienutzung auf kommunaler
Ebene gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB. Der FNP ist also für Anträge zur
Errichtung/zum Repowering von Windkraftanlagen derzeit maßgebend (auf mein
Antwortschreiben an Herrn Meller vom 09.05.2019 wird verwiesen – dies wurde von
der Genehmigungsbehörde der Region in einem Telefonat vom 24.05.2019 mit der
Stadtplanungsabteilung ebenfalls noch einmal bestätigt).
Das Austauschgespräch am 15.05.2019 diente dazu, den
„Sachstand der Planungen zur Windenergie“ in den einzelnen Regionskommunen
abzufragen und die Konsequenzen der Nichtzulassungsbeschwerde zu erörtern. Im
Ergebnis wurde vereinbart, dass die Region in engem Kontakt mit den Planungsämtern
zu den weiteren Planungsschritten bleibt, regelmäßige Austausche organisiert
und die Flächennutzungsplanungen vor Ort durch die Regionsverwaltung fachlich
beratend unterstützt. Nach den Sommerferien ist
mit den HVBs (und den Planungsämtern) der Regionskommunen noch ein weiteres
Gespräch zum weiteren Verfahren in Planung.
Wie sich die Stadt Burgdorf zu den von der Region
aufgezeigten drei „Steuerungsoptionen“ zum Thema Windenergie (vgl. S. 5 und 6
der o. g. Vorlage) zukünftig positioniert, wird innerhalb der Verwaltung
derzeit diskutiert.
Inhaltlich wird die Region im ersten Schritt in den
kommenden Monaten eine Flächenkulisse auf der Grundlage der harten Tabuzonen
(Flächen, auf denen eine Windenergienutzung
aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht möglich ist) ermitteln. Über
diese Flächenkulisse der sogenannten entgegenstehenden Belange sollte ein
grober Überblick möglich sein, welche Flächen der Windenergienutzung
entsprechend ihrer Privilegierung nach BauGB grundsätzlich zur Verfügung stünden.
Diese Kulisse dient dann als Grundlage für eine Entscheidung, welche der drei
Varianten (siehe Vorlage S. 5 und 6) für den Planungsraum der Region Hannover
im Rahmen der Überarbeitung des Abschnitts Windenergienutzung im RROP 2016
(Änderungsverfahren) angestrebt werden sollte. Hierzu ist geplant, im Winter
eine Informationsdrucksache als Entscheidungsgrundlage für die Regionspolitik
zu erstellen.