Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Meinig fragte, ob bei der Beurteilung des Sachverhalts die Tatsache berücksichtigt wurde, dass die Ortschaften durch die Ausweisung des Neubaugebiets zusammenrücken, d.h. der Abstand zwischen den Ortschaften sich verringern werde.

Antwort der Tiefbauabteilung: Der Antrag auf Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h zwischen den Ortsteilen Ramlingen und Ehlershausen wurde von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Burgdorf in Abstimmung mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger geprüft. Hierbei wurde das geplante Neubaugebiet berücksichtigt.