Beschluss:
Die Fortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes der Stadt Burgdorf wird als städtebauliches
Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Insbesondere
wird das Sortimentskonzept mit der ‘Sortimentsliste des Einzelhandels von
Burgdorf‘ (S. 44) beschlossen und es werden die drei im Standortkonzept
beschrieben Zentren – Hauptzentrum Innenstadt (S. 50), Nebenzentrum Aue Süd (S.
52) und Nahversorgungszentrum Ehlershausen (S. 54) – als zentrale
Versorgungsbereiche festgelegt und die Zielaussagen beschlossen.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden