1. Hinweisschilder Biowaldbad

 

Frau Meinig erklärte, dass die im letzten Jahr bereits gewünschte Ausschilderung des Biowaldbades noch nicht erfolgt sei.

Frau Kallina verwies auf das Protokoll der Ortsratssitzung vom 15.05.2018, wonach die Tiefbauabteilung dem Förderverein Unterstützung bei der Schilderbeschaffung angeboten habe. Sie wies darauf hin, dass die Region Hannover als zuständiger Straßenbaulastträger das Aufstellen der Hinweisschilder vorab genehmigen müsse.

Frau Thies wird den Förderverein des Biowaldbades entsprechend informieren.

 

 

  1. Bauarbeiten Edental

 

Frau Alker beklagte, dass vor einigen Wochen in der Straße Edental zwischen Zunftweg und Weidendamm auf ca. 200 m Länge Platten hochgenommen worden seien. Sie fragte, was dort gebaut werde. Herr Sieke ergänzte, dass die Baustellenabsicherung hinsichtlich Beleuchtung dort sehr dürftig ausfalle.

Antwort der Tiefbauabteilung: Bei den Tiefbauarbeiten handelt es sich um eine Baumaßnahme der Avacon für die Erweiterung des Ortsnetzes der Gasversorgung. Gemäß der verkehrsrechtlichen Anordnung sollen die Bauarbeiten bis zum 28.06.2019 abgeschlossen werden. Auf die Kontrolle der Baustellenabsicherung/-beleuchtung wurde die Verkehrsbehörde der Region Hannover zuständigkeitshalber hingewiesen.

 

 

  1. Verlängerung Rotweg/Zufahrtstraße Campingplätze

 

Herr Meller bat darum, in der Verlängerung des Rotwegs (Zufahrtstraße zu den Campingplätzen) das Lichtraumprofil zu überprüfen und ggf. zu beschneiden.

Antwort der Tiefbauabteilung: Die Schnittmaßnahmen werden in Abstimmung mit Herrn Meller ausgeführt.

 

 

  1. Regenwassereinlauf Messenberg

 

Herr Meller bat um Klärung der Eigentumsverhältnisse des Gullys im Messenberg, hinter dem 1. Haus rechts, Nr. 12. Dieser Gully sei ständig verstopft, das Wasser laufe den Anliegern auf den Hof.

Antwort der Tiefbauabteilung: Der Sickerschacht (mit Einlaufrost) liegt auf dem Grundstück des Realverbandes II. Eine Prüfung hat ergeben, dass es bei der Stadt Burgdorf keine Unterlagen gibt, aus denen hervorgeht, dass die Unterhaltspflicht oder das Eigentum an dem Sickerschacht an einen Dritten übergegangen ist. Es ist davon auszugehen, dass der Sickerschacht im Eigentum des Realverbandes II liegt. Der Realverband II wird über den Sachverhalt informiert.