Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Alker bat darum, in den Pachtvertrag aufzunehmen, dass Baumfällarbeiten nicht in der Brut- und Setzzeit vorgenommen werden dürfen. Frau Meinig erklärte, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit dies nicht immer möglich sei. Herr Paul erinnerte daran, dass auf forstwirtschaftlichen Flächen auch in der Brut- und Setzzeit gefällt werden dürfe.