Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Burgdorf wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Insbesondere wird das Sortimentskonzept mit der ‘Sortimentsliste des Einzelhandels von Burgdorf‘ (S. 44) beschlossen und es werden die drei im Standortkonzept beschriebenen Zentren – Hauptzentrum Innenstadt (S. 50), Nebenzentrum Aue Süd (S. 52) und Nahversorgungszentrum Ehlershausen (S. 54) – als zentrale Versorgungsbereiche festgelegt und die Zielaussagen beschlossen.

 

 


Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden