Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

Zur Realisierung von Einzelhandelsnutzungen im Projekt Aue-Süd soll ein Antrag zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) bei der Region Hannover eingereicht werden. Ziel des Antrags ist die Festlegung eines zweiten Versorgungskerns westlich des Ostlandrings zwischen Uetzer Straße und Duderstädter Weg im RROP.

 

 

 


Herr Lauterbach erläuterte anhand einer Präsentation die Planung und die sich daraus ergebenden Änderungen.

Frau Heller bedauerte, dass die bestehende Bäckerei und die Schlachterei Zimmermann offensichtlich nicht am Standort verbleiben werden. Dies sei angesichts der guten Erreichbarkeit beider Läden insbesondere für Senioren sehr bedauerlich.

Der im Zuschauerraum anwesende Investor, Herr Kröger erklärte, dass die ACRIBO sich derzeit noch in Gesprächen mit der Schlachterei Zimmermann befinde.

Herr Fleischmann wertete die Verlagerung des E-Centers aus dem innerstädtischen Bereich an den Ostlandring als Zumutung für die älteren Bewohner des Gebiets. Zudem sei nur ein Anteil von 10 % der vorgesehenen Wohnbebauung für Sozialwohnungen vorgesehen.

Herr Büttner entgegnete, dass aus Sicht des Seniorenrates die Verlagerung des E-Centers weniger störe. Viel kritischer werde der Verlust der kleinteiligen Einkaufsmöglichkeiten (Bäckerei Engelke und Schlachterei Zimmermann) gesehen.

Herr Nijenhof sah in der Planung eine optimale Aufwertung dieses städtischen Bereiches und verwies auf die Aussage von Herrn Paul, dass in der Folge der Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV, d.h. der Busverbindung zu diesem Bereich erfolgen müsse.

Herr Köneke befürwortete das Projekt ebenfalls und erinnerte daran, dass ALDI seine Filiale in der Innenstadt mangels flächenmäßig passender Ladengeschäfte geschlossen habe.

Frau Weilert-Penk befürworte im Namen ihrer Gruppe die Planung. Allerdings mache man zur Bedingung, dass man sich als Alternative für das SO 2.2 die Zulassung eines Bio-Marktes vorbehalte.

Frau Staiger verwies darauf, dass in diesem Fall das Beeinträchtigungsverbot zu prüfen sei und eine Abwägung durchgeführt werden müsse. Dies habe zur Folge, dass dann die Einrichtung eines Bio-Supermarktes nicht mehr in der Innenstadt zugelassen werden könne. Anderenfalls müsse man nachweisen, dass die Stadt Burgdorf sich seit Jahren erfolglos bemüht habe, einen solchen Markt in der Innenstadt anzusiedeln. Eine Alternative sei, einen kleineren Bio-Markt für das urbane Gebiet vorzusehen.

Frau Heller sah kein Problem, einen Nachweis der vielfachen Versuche, einen solchen Markt anzusiedeln, zu liefern. Jahrelang habe man sich bemüht, verschiedene Objekte in der Innenstadt entsprechend zu belegen.

Frau Staiger beurteilte einen Bio-Supermarkt nur als Entwicklungsperspektive. Sie sprach sich dafür aus, dass Projekt erst durchzuziehen und einen Bio-Supermarkt im urbanen Gebiet vorzusehen. Grundsätzlich gebe es aber, wie in jeder Bauleitplanung zu einem späteren Zeitpunkt auch die Möglichkeit einer Bebauungsplanänderung. Der Unterschied zwischen den Festsetzungen des Sondergebietes und denen des urbanen Gebietes sei, dass letztere im Verfahren nicht durch die Region geprüft würden.

Angesichts der Aussagen von Frau Staiger beantragte Frau Heller eine Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten.

Herr Nijenhof erklärte, dass man das Projekt „Aue Süd“ nicht unnötig verzögern wolle, man sich aber die Chance der späteren Ansiedlung eines Bio-Supermarktes offenlassen wolle.

Frau Staiger erläuterte hierzu, dass es zwischen Bestandsobjekten und Neuansiedlungen zu unterscheiden gelte. Ein Bio-Supermarkt wäre eine Neuansiedlung und müsse daher extra aufgeführt werden. Eine Alternative könne nur dann zum Zuge kommen, wenn ein anderer Betrieb aufgebe und gehe. Erst dann könne die Alternative zum Tragen kommen, aber es gelte, dass der Betriebstyp passen müsse.

Herr Dr. Kaever unterbrach die Sitzung von 18.42 Uhr bis 18.46 Uhr.

Nach der Unterbrechung erklärte Herr Nijenhof, dass die Mehrheitsgruppe dem Antrag zur Änderung des RROP in der vorliegenden Form ohne die Alternative „Bio-Supermarkt“ zustimmen werde. Es sei jedoch ausdrückliche Auffassung der Gruppe, dass ein Bio-Supermarkt an dieser Stelle sehr gut vorstellbar sei und man die Tendenz weiterverfolge einen solchen dort zu etablieren.