Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Burgdorf wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Insbesondere wird das Sortimentskonzept mit der ‘Sortimentsliste des Einzelhandels von Burgdorf‘ (S. 44) beschlossen und es werden die drei im Standortkonzept beschrieben Zentren – Hauptzentrum Innenstadt (S. 50), Nebenzentrum Aue Süd (S. 52) und Nahversorgungszentrum Ehlershausen (S. 54) – als zentrale Versorgungsbereiche festgelegt und die Zielaussagen beschlossen.

 

 


Herr Fleischmann führte aus, dass das Projekt laut Auffassung der Region zur Bildung eines Nebenzentrums führe und somit keine untergeordnete Rolle mehr einnehme und zu einer Beeinträchtigung der Innenstadt führe. Seine Kritik an „Aue-Süd“ sei daher durchaus berechtigt und angebracht. Er betonte, dass er, wenn er Stimmrecht hätte, gegen die Vorlage stimmen würde.

Frau Herbst antwortete hierauf, dass diese Behauptung in Anbetracht der Sortimentsliste nicht gelten könne. Ausdrücklich werde für den Standort „Aue-Süd“ nur der periodisch wiederkehrende Bedarf, wie zum Beispiel Lebensmittel zugelassen. Der aperiodische Bedarf bleibe der Innenstadt vorbehalten.