Sitzung: 20.05.2019 Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2019 0919
Die Mitglieder des Ausschusses
für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden
empfehlenden Beschluss:
Die Fortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes der Stadt Burgdorf wird als städtebauliches
Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Insbesondere wird das Sortimentskonzept mit der ‘Sortimentsliste des
Einzelhandels von Burgdorf‘ (S. 44) beschlossen und es werden die drei im
Standortkonzept beschrieben Zentren – Hauptzentrum Innenstadt (S. 50), Nebenzentrum
Aue Süd (S. 52) und Nahversorgungszentrum Ehlershausen (S. 54) – als zentrale
Versorgungsbereiche festgelegt und die Zielaussagen beschlossen.
Herr Fleischmann führte aus, dass das Projekt laut Auffassung der Region zur Bildung eines Nebenzentrums führe und somit keine untergeordnete Rolle mehr einnehme und zu einer Beeinträchtigung der Innenstadt führe. Seine Kritik an „Aue-Süd“ sei daher durchaus berechtigt und angebracht. Er betonte, dass er, wenn er Stimmrecht hätte, gegen die Vorlage stimmen würde.
Frau Herbst antwortete hierauf, dass diese Behauptung in Anbetracht der Sortimentsliste nicht gelten könne. Ausdrücklich werde für den Standort „Aue-Süd“ nur der periodisch wiederkehrende Bedarf, wie zum Beispiel Lebensmittel zugelassen. Der aperiodische Bedarf bleibe der Innenstadt vorbehalten.