Die Ausschussmitglieder fassten einstimmig folgenden empfehlenden

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf nimmt den vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Burgdorf zustimmend zur Kenntnis und beschließt die darin aufgeführten Schutzziele, Qualitäts- und Ausstattungsstandards der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf.

 


 

Herr Pollehn begrüßte Herrn Kreitz von der Fa. Forplan und erklärte, dass der Feuerwehrbedarfsplan am 25.06.2019 dem Verwaltungsausschuss zur Empfehlung und am 27.06.2019 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werde.

 

Anschließend erteilte er Herrn Kreitz als Projektverantwortlichen das Wort.

 

Herr Kreitz begrüßte die Ausschussmitglieder und erörterte anhand der beigefügten Präsentation die Änderungen des Feuerwehrbedarfsplanes. Diese Änderungen seien auf die Eingaben/ Stellungnahmen der Ortsfeuerwehren zurückzuführen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Nijenhof, wie sich die Hilfsfrist zusammensetze, verwies Herr Kreitz auf die Orbitstudie. Hier werde von einer Reanimationszeit von 17 Minuten ausgegangen. Die Hilfsfrist setze sich aus der Erkennungs-, Dispositions- und Alarmierungszeit der Feuerwehr zusammen. Nach Abzug dieser Zeit solle die erste Einheit nach 8 Minuten am Einsatzort eintreffen.

 

Herr Kreitz ergänzte abschließend, dass die sonstigen Änderungen rein redaktioneller Natur gewesen seien. Eine Übersicht könne der Änderungssynopse entnommen werden.

 

Herr Pollehn bedankte sich bei Herrn Kreitz für die Ausführungen und bat Herrn Heuer zu Wort.

 

Herr Stadtbrandmeister Heuer teilte mit, dass die Fahrzeitberechnungen in einigen Bereichen des Stadtgebietes nicht realistisch und kritisch zu betrachten seien. Jedoch bestünde keine Möglichkeit, diese Annahme mit Tatsachen zu widerlegen.

 

Weiterhin äußerte Herr Heuer bezüglich der Schutzzielerreichung seine Bedenken. Das Ziel, die erste Einheit mit 9 Einsatzkräften innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung in 80% der Einsätze eintreffen zu lassen, sei von den Ortsfeuerwehren unter den aktuellen Bedingungen nicht erreichbar. Zum einen würden - aufgrund der Fahrzeugklassen – ausgebildete Maschinisten mit entsprechender Fahrberechtigung fehlen. Zum anderen würden die Kameradinnen und Kameraden zum größten Teil auspendeln, sodass diese das Feuerwehrgerätehaus nicht rechtzeitig erreichen können.    

 

Die Einrichtung von alarmabhängigen Systemen (Smartphone-Apps) erhöhe die Leistungsfähigkeit der einzelnen Ortswehren und sei begrüßungswert. Der Grad der optimalen Schutzzielerreichung könne hiermit nur verbessert werden.

 

Weiterhin sei zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse der Einsatzerreichbarkeit aufgrund fehlender Mitwirkung der Kameradinnen und Kameraden verzerrt seien. Ein Teil der Angehörigen der Einsatzabteilung habe datenschutzrechtliche Bedenken bezüglich der Angaben geäußert.  

 

Mithin bleibt festzustellen, dass es für die Erreichung des Schutzzieles weiterer Handlungsstrategien bedarf. Dessen ungeachtet sei der Feuerwehrbedarfsplan erkenntnisreich formuliert worden und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Burgdorf habe keine Einwände bezüglich der (Beschluss-)Empfehlung des Planes. 

 

Herr Baxmann nimmt ab 16.54 Uhr an der Sitzung teil.

 

Herr Sund bedankte sich ebenfalls bei Herrn Kreitz und erklärte, dass die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Burgdorf grundsätzlich gut aufgestellt und alles Notwendige beschafft worden sei. Zukünftiger Bedarf, wie Neubauten von Schillerslage und Hülptingsen, seien bereits im Haushalt und in der mittelfristen Finanzplanung berücksichtigt worden. Darüber hinaus sei ein Lob an die Feuerwehr auszusprechen. Den Ortfeuerwehren stünde genügend und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung. Der Bedarfsplan sei schlüssig formuliert worden und jedem sei bewusst, dass das Schutzziel nicht sofort erreicht werden könne.

 

Auf Nachfrage von Herrn Braun erläuterte Herr Kreitz, dass die Schutzzielerreichung von mehreren Faktoren abhänge. Jede Stellschraube könne hierbei eine Verbesserung, aber auch eine Verschlechterung herbeiführen.  

 

Herr Pollehn erklärte, dass die im Feuerwehrbedarfsplan genannten Maßnahmen und Qualitätsstandards eine Grundlage für das zukünftige Handeln darstellen solle, sobald der Plan beschlossen worden sei.

 

Herr Nijenhof merkte an, dass ein Zwischenziel fehle. Ziele die nicht erreichbar seien, wären motivationsschädigend. Man müsse zunächst Ziele setzen, die auch erreichbar seien. Folgerichtig könne der Realbetrieb optimiert werden. Weitere motivierte Kameradinnen und Kameraden seien durch entsprechende Aktionen bzw. Maßnahmen zu gewinnen.

 

Herr Pollehn schlug vor, dass weitere (Haushalts-)Mittel bereitgestellt werden müssten, damit zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden könnte. Infolgedessen bestünde die Möglichkeit, dass zusätzliches Personal akquiriert werden könne.

 

Herr Bürgermeister Baxmann führte aus, dass die Feuerwehr stets Wertschätzung und Anerkennung von der Verwaltung erhalte. Die Verwaltung werde die Freiwillige Feuerwehr bei möglichen Verwaltungstätigkeiten entlasten. Hier seien jedoch Grenzen gesetzt, da die Verwaltung beispielsweise keine Einsatzberichte schreiben könne. Bei wesentlichen (Haushalts-)Entscheidungen wirke das Stadtkommando bzw. der Stadtbrandmeister bereits mit, sodass der Mitteleinsatz bedarfsgerecht und zielführend erfolge. Der Feuerwehrbedarfsplan bzw. die darin aufgeführten Schutzziele, Qualitäts- und Ausstattungsstandards binde die Feuerwehr und Stadtverwaltung gleichermaßen. Hierbei handele es sich um keine utopische Zielsetzung; selbstredend könne über die Setzung von Zwischenzielen zur Motivationsstärkung nachgedacht werden.

 

Herr Sund richtete das Wort an Herrn Heuer und teilte mit, dass er eine Zwischenzielsetzung von der Feuerwehr erwarte. Im diesem Zusammenhang seien Meilensteine zu definieren und formulieren. Erste Ergebnisse sollten in der kommenden Feuerwehrausschusssitzung vorgestellt werden.

 

Herr Pollehn stimmte Herrn Sund zu und bat Herrn Heuer, entsprechende Ziele mit Zeitschiene zu erarbeiten. Einer diesbezüglichen Vorstellung sehe er in der nächsten Ausschusssitzung wohlwollend entgegen.

 

Herr Gottschalk stellte den Antrag, dass die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern anzuhören seien.

 

Dem Antrag wurde einstimmig stattgegeben.

 

Herr Grabow, stellv. Ortsbrandmeister Burgdorf, stellte die Frage, ob zur besseren Alarmierung der Einsatzkräfte zusätzliche digitale Meldeempfänger angeschafft werden könnten.

 

Herr Enderle verwies auf die Sitzung im November und erklärte, dass es diesbezüglich keinen erneuten Gesprächsbedarf geben würde.

 

Der stellvertretende Stadtbrandmeister Herr Bethmann fragte, ob der Feuerwehrbedarfsplan noch einmal in die Feuerwehren mit einer Frist von zwei Monaten zur Anhörung zurückgegeben werden könnte.

 

Herr Enderle erklärte, dass der aktuelle Entwurf des Planes mitsamt Synopse bereits im Bürgerinfoportal abgerufen werden könne. Die Eingaben der Ortsfeuerwehren seien von der Fa. Forplan eingearbeitet worden. Einen erneuten Anhörungsbedarf sehe er nicht, da die Ortsfeuerwehren diese Möglichkeit bereits wahrgenommen hätten.  

 

Herr Pollehn erklärte, dass er eine Verschiebung als nicht sinnvoll erachte. Laut Herrn Kreitz gebe es keine bedeutenden Änderungen; diese seien nur redaktioneller Natur. Ferner bestünde die Möglichkeit, dass die Feuerwehr - nach heutiger Empfehlung - noch Änderungen bzw. Einwände bis zur Beschlussfassung im Rat vortragen könne.

 

Herr Nijenhof merkte an, dass die Änderungssynopse unglücklich dargestellt und über das Ratsinformationssystem nur schwer zu finden sei. Zukünftig solle eine genauere Kennzeichnung erfolgen bzw. seien die Ortsfeuerwehren über diese Dokumente direkt zu informieren. Dessen ungeachtet werde die Fraktion „FreieBurgdorfer“ unter folgenden Bedingungen der Beschlussempfehlung zustimmen:

 

  1. kein festes Korsett für die Beteiligten darstellen,
  2. nachträgliche Aktualisierungen durch veränderte Rahmenbedingungen erfahren. 

 

 

Herr Philipps teilte abschließend mit, dass im Stadtkommando Wünsche und Anregungen besprochen und an die Verwaltung herangetragen werden können. Der Feuerwehrbedarfsplan werde hierfür als Arbeitsgrundlage dienen.