Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau stimmten einstimmig für den von Herrn Rheinhardt gestellten Antrag und fassten damit den folgenden empfehlenden Beschluss:

 

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 00-093 „Schulzentrum Nord“ beschlossen.

 

  1. Im Vorentwurf des Bebauungsplanes soll in Änderung zu der Fassung vom 15.04.2019 eine Viergeschossigkeit vorgesehen werden.

 

  1. Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Vorentwurfs des Bebauungsplans 00-093 „Schulzentrum Nord“ in derart geänderten Fassung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

 

 

    

 


Herr Borstelmann vom Planungsbüro von Luckwald erläuterte ausführlich die Planung.

Auf die Frage von Herrn Fleischmann, ob im Rahmen des Verkehrsgutachtens etwaige Konflikte der Schülerverkehre mit den Standorten von Polizei und Feuerwehr berücksichtigt worden seien, antwortete Herr Borstelmann, dass das Büro SAP in seiner Analyse hierauf gar nicht eingegangen sei. Vermutlich habe dies den Grund, dass offensichtlich keine Probleme gesehen würden. Zur Sicherheit werde, er jedoch nochmals explizit diese Thematik ansprechen.

Herr Köneke regte angesichts der zur Verfügung stehenden Fläche von 70.000 m² die Zahl der zulässigen Geschosse von 3 auf 4 hinaufzusetzen und stattdessen die Grundflächenzahl auf 0,8 zu beschränken um einen größeren Anteil des Grundstückes bepflanzen zu können.

Herr Borstelmann räumte ein, dass es auf der zur Verfügung stehenden Fläche „eng“ werden könne, zumal der vorgesehene Sportplatz als Kunstrasenplatz vollständig in die GRZ einfließen werde.

Herr Fischer begrüßte die Anregung die Geschoßzahl zu erhöhen, da dies eine größere Flexibilität schaffe und weitere Entwurfsvarianten zulasse.

Im Hinblick auf die unter Denkmalschutz stehende Sorgenser Mühle, sprach sich Frau Weilert-Penk gegen eine pauschale Erhöhung der Geschoßflächenzahl aus. Eine Erhöhung käme für sie nur in Abhängigkeit zu einem konkreten Entwurf in Frage.

Herr Borstelmann erläuterte, dass es möglich sei, über die textlichen Festsetzungen einschränkende Regelungen zur festgesetzten Geschossigkeit zu treffen. Es sei möglich, in der nächsten Beratung die sich in Abhängigkeit zur Geschossigkeit ergebenden Varianten darzustellen.

Herr Nijenhof sprach sich ebenfalls für die Ausweisung einer möglichen Viergeschossigkeit aus um eine möglichst große Flexibilität zu erreichen. Dies müsse jedoch vor dem Hintergrund erfolgen, dass das städtebauliche Einfügen gewährleistet sei.

Herr Rheinhardt beantragte, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage der Zulassung einer möglichen Viergeschossigkeit durchzuführen.