Herr Gawlik stellte noch Nachfragen bezüglich der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht im Umfeld von Windkraftanlagen und der hierzu aufgestellten Beschilderung. Lt. Mitteilung des KSA Hannover (Kommunaler Schadenausgleich Hannover) vom 15.04.2019 obliegt die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der von den Windenergieanlagen ausgehenden Gefahren den Betreibern. In gefährdeten Lagen müssen Windenergieanlagen zur Vermeidung von Eiswurf mit Eiserkennungs- und Eisabschaltsystemen ausgestattet sein. Vor der Gefahr des Eisfalls sollten entsprechende Hinweisschilder warnen. Ein Einwohner wies darauf hin, dass diese Schilder nur im Winter aufgestellt werden würden.

 

Herr Plaß erkundigte sich, ob es noch neuere Regelungen, außer der Aufstellung von Hinweisschildern, für die Verkehrssicherungspflicht im Umfeld von Windkraftanlagen geben würde.