Herr
Gawlik
stellte noch Nachfragen bezüglich der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht
im Umfeld von Windkraftanlagen und der hierzu aufgestellten Beschilderung. Lt.
Mitteilung des KSA Hannover (Kommunaler Schadenausgleich Hannover) vom
15.04.2019 obliegt die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der von den
Windenergieanlagen ausgehenden Gefahren den Betreibern. In gefährdeten Lagen
müssen Windenergieanlagen zur Vermeidung von Eiswurf mit Eiserkennungs- und
Eisabschaltsystemen ausgestattet sein. Vor der Gefahr des Eisfalls sollten
entsprechende Hinweisschilder warnen. Ein
Einwohner wies darauf hin, dass diese Schilder nur im Winter aufgestellt
werden würden.
Herr
Plaß
erkundigte sich, ob es noch neuere Regelungen, außer der Aufstellung von
Hinweisschildern, für die Verkehrssicherungspflicht im Umfeld von
Windkraftanlagen geben würde.