Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr fassen einstimmig folgenden empfehlenden

 

Beschluss:

 

1.    Die über die Vorlagen Nr. 2016 0075 vom 09.11.2016 und 2016 0075/1 vom 18.01.2017 gefassten Beschlüsse werden aufgehoben.

2.    Die Auswahl der Grundstückserwerber/-innen und der Verkauf der Baugrundstücke im Baugebiet „Eseringen“ soll entsprechend den Ausführungen zu Ziffer 5. durch die Verwaltung vorgenommen werden.

3.    Der Verkaufspreis der Baugrundstücke im Baugebiet „Eseringen“ beträgt 246,00 €/m². In diesem Preis nicht enthalten sind die jeweiligen Kosten für die Ver- und Entsorgungsanschlüsse.

Die Käufer, die die erstellte Immobilie (bei Doppelhäusern eine Haushälfte mit mind. 50 % der geschaffenen Wohnfläche) nachweislich mind. 5 Jahre selbst genutzt haben, erhalten nachträglich eine Förderung auf den Kaufpreis entsprechend den Ausführungen zu Ziffer 6.

Ferner ist von allen Erwerbern jeweils ¼ der privaten Erschließungsstraße, ebenfalls zum Preis von 246,00 €/m², mit zu erwerben und eine Vereinbarung über den Ausbau der Privatstraße, die Übernahme der hierfür entstehenden Ausbaukosten sowie deren späterer Unterhaltung zu schließen.

 


Da es sich bei den Tagesordnungspunkten 5 und 5.1 sowie 6 und 6.1 jeweils um die Vergabekriterien bei Neubaugebieten handelt, schlägt Herr Scholz vor, über diese gemeinsam zu berichten. Die vorgeschlagenen Vergabekriterien sind identisch, lediglich der Kaufpreis richtet sich nach dem Bodenrichtwert und ist daher für die beiden Gebiete unterschiedlich. Dieser Vorschlag wird angenommen.

 

Wie üblich wird vor dem jeweiligen Vermarktungsbeginn eine Beschlussvorlage zum Verkaufspreis und den Vergabekriterien erstellt. Die gesammelten Erfahrungen aus den vorangegangenen Baugebieten können somit eingearbeitet werden. Auch für diese beiden Baugebiete gibt es wieder mehr Bewerber wie Grundstücke. Herr Scholz informiert über zwei kleinere Änderungsvorschläge. Es werden Lebensgemeinschaften mit Kindern wie bisher bevorzugt. Neu daran ist, dass dies auch für nachgewiesene Schwangerschaften gelten soll. Weiterhin gibt es bereits eine Mindestquote für Bewerber aus Burgdorf. Oft wurde der Wunsch geäußert, im Rahmen des Fachkräftemangels auch Personen zu berücksichtigen, die hier in Burgdorf arbeiten. Für diese sowie für gewerblich bzw. freiberuflich Tätige wurde eine Mindestquote in die Beschlussvorlage aufgenommen.

 

Eine grundlegende Änderung wird aber im Bereich der erstmaligen Eigentumsbildung vorgeschlagen, weil zum einen kurzfristig nur wenige Grundstücke neu angeboten werden können, und weil vermehrt Bewerbungen von Interessenten vorliegen, die bereits über Wohneigentum, auch solches, dass diese nicht selber nutzen, verfügen. Diejenigen, die bereits Eigentum besitzen, unabhängig von einer Wohnung oder einem Haus, und unabhängig von der eigenen Nutzung oder dessen Vermietung, werden bei der Verlosung erstmal hinten an gestellt. Dies ist sicherlich eine starke Einschränkung, da Bewerbern mit einer Wohnung damit der Weg zum eigenen Haus erschwert wird. Allerdings handelt es sich bei den Baugebieten „Eseringen“ und „Zilleweg 2. BA“ um kleine Gebiete, wo das Verfahren getestet werden sollte.

Dieses Kriterium kann man dann bei der Vergabe eines größeren Baugebietes auch wieder abändern.

 

Eine weitere Änderung wird durch die Einführung einer Förderung für die Eigennutzung vorgeschlagen. Bisher gilt die Regelung, dass das errichtete Wohngebäude selbst zu nutzen ist. Bei Doppelhäusern ist zumindest die eine Haushälfte selbst zu nutzen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich die Käufer oftmals nicht an diese Regelung halten. Auch die Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Eigennutzungsklausel wird in Kauf genommen. Vertragsstrafen können zudem aus rechtlichen Gründen nicht in beliebiger Höhe gefordert werden, so dass hiermit keine ausreichend steuernde Wirkung zu erreichen ist.

 

Herr Dr. Kaever teilt mit, dass die Anpassungen der Kriterien erfordlich sind. Gerade im Baugebiet An den Hecken sind schon viele Vermietungen ersichtlich. Etwas unglücklich findet er die Einschränkung bei der erstmaligen Eigentumsbildung, was Familien oder Senioren bei der Veränderung einschränkt. Aber man sollte dies bei den beiden Baugebieten testen.

Er fragt weiterhin, ob es möglich ist, eine Auflistung zur Vergabe zu erstellen. Daraus sollte hervorgehen, wieviele Interessierte es gibt und wer sich hinterher tatsächlich bewirbt. Desweiteren, wieviele in jeder Gruppe sind und dann letztendlich den Zuschlag erhalten. Mit einer solchen Statistik schafft man Transparenz zur Vergabe. Herr Dr. Kaever erkundigt sich, ob ein Mitglied des Ausschusses bei der Vergabe anwesend sein sollte. Herr Scholz antwortet, dass eine Statistik aufgestellt werden könne. Bei der Vergabe ist jetzt schon das Rechnungsprüfungsamt anwesend. Zudem wird die Auslosung durch einen Mitarbeiter aus einer anderen Abteilung der Stadtverwaltung durchgeführt.

 

Herr Nijenhof erkundigt sich, ob die Kommunalaufsicht die Förderung der Eigennutzung rügen könnte. Herr Scholz teilt mit, dass dort im Vorfeld angefragt wurde, es aber keine Bedenken gibt.

 

Den Ausschussmitgliedern ist es wichtig, dass Vertrauen und Transparenz bei der Vergabe gegeben sind.