Frau Vollmert bestätigte, dass aus dem geplanten Klärschlammlager mit Lage im Süd-Osten keine Restriktionen für die Bebauung zu erwarten seien, da von den Immissionen nur der südöstliche Randbereich betroffen sei. 

Herr Fleischmann betonte erneut, dass er das Zwischenlager als unnötig ansehe, da mit dem Einbau keramischer Membranen eine ökologisch bessere Alternative zur Verfügung stehe.

Herr Köneke beurteilte den dargestellten Terminplan als sehr ambitioniert. Fraglich sei, ob es ratsam sei sowohl für die IGS als auch für den Bauhof-Neubau einen Totalunternehmer zu engagieren ohne zunächst die beim Bau der IGS gemachten Erfahrungen abzuwarten. Herr Fischer räumte ein, dass der vom Fachbereich 3.2 aufgestellte Zeitplan durchaus ambitioniert sei. Allerdings hätten die zuständigen Kollegen bereits gute Vorarbeit geleistet und zudem gehe es um die Errichtung von Funktionsbauten für die sich die Vergabe an einen Totalunternehmer anbiete. Grundsätzlich sei es auch möglich, eine konventionelle Ausschreibung durchzuführen und ab Phase 5 einen Generalunternehmer zu beauftragen.

Die Ausschussmitglieder nahmen die Vorlage zur Kenntnis.