Sitzung: 26.03.2019 Ortsrat Otze
Herr Fischer erläuterte nochmals die
derzeitige Bestandssituation. Daraus ergebe sich, dass der obere, an der
Burgdorfer Straße gelegene Bereich (Hofstelle) als im Zusammenhang bebauter
Innenbereich beurteilt wird. Dieser könne ohne vorheriges Bauleitplanverfahren
neu bebaut werden, sofern die vorgesehene Bebauung nach den Maßgaben des § 34
BauGB zulässig sei. Für den restlichen
Bereich, die in der Mitte liegende Freifläche, sei die Schaffung von
Planungsrechten erforderlich. Im Bereich des Kapellenweges, wo derzeit eine
Kartoffelhalle abgebrochen werde, sei es möglich, aufgrund der Nachwirkung
dieses Gebäudes zwei Einfamilienhäuser im Rahmen des § 34 BauGB zu errichten.
Für das an
der Burgdorfer Straße stehende Scheunengebäude, nördlich der alten Schmiede,
werde derzeit versucht, dieses als Wohngebäude um zu planen. Sollte dies nicht
angemessen möglich sein, beabsichtigten die Investoren dieses ebenfalls
abzubrechen und durch ein viertes Mehrfamilienhaus zu ersetzen. Dies erfordere
dann allerdings eine entsprechende Baulast durch den benachbarten
Grundstückseigentümer. Sofern dieser nicht bereit dazu sei, müsse das Gebäude
eingerückt werden. Das auf der Hofstelle vorhandene Niedersachsenhaus werde
erhalten. Allerdings sei man nicht in der Lage, ggf. den Abbruch eines der
Gebäude zu verhindern, da diese nicht denkmalgeschützt seien.