Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport fasste einstimmig folgenden empfehlenden

 

Beschluss:

 

Die geänderten Sportförderrichtlinien der Stadt Burgdorf sollen zum 01.06.2019 in Kraft treten.     

 


Herr Dreeskornfeld führte aus, dass die Anpassungen der Sportförderrichtlinien der Stadt Burgdorf mehr Transparenz, Gleichbehandlung und höhere Förderung beinhalten. Herr Baxmann teilte mit, dass die Förderquote bei Investitionen von 10% auf 15% angehoben werden solle. Herr Dreeskornfeld ergänzte, dass auch die Obergrenze entfallen solle.  

 

Frau Gersemann teilte mit, dass die SPD-Fraktion für die Änderungen in den Sportförderrichtlinien sei und sprach Herrn Dreeskornfeld ein Kompliment hinsichtlich der Vorgehensweise aus. 

 

Herr Runge warf die Frage auf, wie kompetent der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport betreffend Sportangelegenheiten sei. Hintergrund sei eine Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss, der einer Empfehlung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport nicht gefolgt sei. Herr Baxmann führte dazu aus, dass es in der Regel nicht vorkäme, dass der Verwaltungsausschuss dem Vorschlag des Fachausschusses nicht folge. Frau Gersemann bestätigte die Aussage.

 

Herr Schulz regte an, vor Beginn einer Maßnahme Gespräche mit den Antragstellern über die Sinnhaftigkeit zu führen.  

 

Herr Pollehn teilte mit, dass auch eine Förderung in Form von Darlehen durch die Stadt Burgdorf möglich sei.

 

Empfohlen wurde einstimmig, dass die Höhe des Zuschusses für Vorhaben über 5.000 € einheitlich 15% betragen sollte. Die Wertobergrenze des Zuschusses sollte ersatzlos entfallen.

 

Zur Klarstellung sollte in die Sportförderrichtlinien aufgenommen werden, dass die Auszahlung des Zuschusses nach Abschluss der Maßnahme bzw. nach Vorlage der Schlussrechnung erfolgt.

 

Alle anderen Punkte der Sportförderrichtlinien der Stadt Burgdorf sollen unverändert bestehen bleiben.