Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

     

 


Herr Könecke bat um Auskunft, ob es sich um allgemeine Ausgleichsflächen handele oder ob diese für bestimmte Baugebiete vorgesehen seien.

Die Verwaltung sagte zu, dies über das Protokoll zu beantworten. (Die Frage wird von der Umweltschutzabteilung wie folgt beantwortet:  Die Kompensationsfläche ist u.a. bereits optional für Eingriffe, die aus den B-Plänen für die IGS, die Erweiterung Parlasca, den 3. Abschnitt des Gewerbeparks Nordwest, Nordwestlich Weserstraße und die 3. Änderung des Gewerbegebietes „Hülptingsen 3“ resultieren vorgesehen. Außerdem soll über diese Poolfläche die Kompensation für das geplante Klärschlammlager erfolgen.)

Frau Heller kritisierte, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau der Umweltausschuss sei und kein Mitarbeiter der Umweltschutzabteilung teilnehme, um Fragen dieser Art zu beantworten.

Herr Baxmann antwortete hierauf, dass nicht jeder Mitarbeiter, der gegebenenfalls von ergänzenden Fragen betroffen sein könnte, zu Lasten der Arbeitszeit an der Sitzung teilnehmen könne.

Herr Borstelmann erklärte, dass ein Teil der vorgesehenen Kompensationsfläche für den IGS-Bebauungsplan vorgesehen sei.

Herr Nijenhoff schlug daraufhin vor, die Schüler der IGS an der Pflanzaktion für den vorgesehenen Wald zu beteiligen und sich dementsprechend mit der IGS in Verbindung zu setzen.

Bezüglich des Vorschlags von Herrn Nijenhoff teilt die Tiefbauabteilung mit, dass die Arbeiten für die Aufforstung sowie für die Pflanzung der Obstbäume von externen Firmen vorgenommen werden, da der Gärtnerbauhof keine personellen Kapazitäten hat, Neuanlagen in dieser Größenordnung anzulegen. Da die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben werden müssen, ist eine Pflanzaktion von Schülern mit privaten Firmen nicht möglich, da der Mehraufwand für die Firmen für das Angebot nicht kalkulierbar ist. Derzeit werden hier im Hause Überlegungen angestellt, eine weitere, gesonderte Fläche für Pflanzungen durch Schüler bereit zu stellen. 

Die Ausschussmitglieder nahmen die Vorlage zur Kenntnis.