Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

 

 


Frau Rotter stellt die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes mit Hilfe einer PowerPoint-Präsentation vor.

 

Herr von Oettingen zeigt sich sehr beeindruckt von den Einblicken in die Tätigkeiten. Er befürworte jegliche Hilfestellungen wie Fortbildungen o.ä. für die Mitarbeiter*innen.

 

Frau Wolbring erkundigt sich nach den Freien Trägern der Hilfen zur Erziehung und fragt nach, ob Gender-Problematiken von Kindern oder Eltern herangetragen würden.

 

Frau Rotter erläutert, dass es sich bei den Freien Trägern um selbstständige Fachkräfte wie etwa Sozialarbeiter handele. Zum einen arbeite man mit eigenen Kräften wie der Sozialarbeiterin Frau Kiewning zusammen und zum anderen mit Institutionen wie „IPSO“ (Institut für Pädagogik, Systemische Prozessbegleitung und Organisationsberatung in Burgdorf).

 

Frau Kempe teilt in Bezug auf Gender-Fragen mit, dass die Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen in der Regel selbst auf die Jugendhilfe zukämen. Sie befänden sich in einer Findungsphase und zeigten oftmals Selbstverletzungsverhalten. Neben dem Sozialen Dienst gebe es auch qualifizierte Beratungsstellen, die Hilfesuchenden zur Seite stünden.

 

Herr Härtel fragt nach, ob es auch für die Mitarbeiter*innen psychologische Betreuung gebe.

 

Herr Niemann bekräftigt, dass die Mitarbeiter*innen oftmals Situationen erlebten, die nicht einfach zu verarbeiten seien. Die Kolleginnen stellten ein junges, mutiges Team dar, das bereits einige Berufserfahrung vorweise und hervorragende Arbeit leiste.

 

Frau Rotter betont, dass die Teamarbeit sehr gut funktioniere und viele Gespräche untereinander stattfänden, um Erlebtes aufzuarbeiten (sog. „Psycho-Hygiene“) und gemeinsam Lösungen zu finden. Schwierige Hausbesuche würde man nie allein absolvieren.

 

Frau Gersemann hebt hervor, welch ernstes Thema hier behandelt werde. Der Ausschuss spricht ein großes Lob und Respekt für die verantwortungsvolle Arbeit der Abteilung aus. Frau Gersemann bittet darum, die Präsentation dem Protokoll als Anlage beizufügen und in angemessenem Abstand wieder über die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes zu berichten.