1. Ein Einwohner aus Hülptingsen verweist auf die Schreiben der Region, wonach ein Fußgängerüberweg (FGÜ) in Tempo-30-Zonen nicht zulässig ist. Dann wären die FGÜ in der „Marktstraße“ sowie der geplante Überweg „Im Langen Mühlenfeld“ ebenfalls nicht zulässig.

Es gibt auch eine Petition aus dem Bundestag dazu. Der Auszug wird an die Verwaltung übergeben und als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt. Ein Urteil, welches vom Verwaltungsgericht Aachen ergangen ist, wird ebenfalls dem Protokoll beigefügt (Anlage 2). Seiner Meinung nach liegen demnach auch in Hülptingsen die Voraussetzungen für die Anlegung eines FGÜ vor. Herr Herbst antwortet, dass die Unterlagen an die Region weitergeleitet werden. Diese wird als Verkehrsbehörde die Bewertung vornehmen.

 

Herr Arand gibt zu bedenken, dass nicht nur die Möglichkeit von LSA und FGÜ diskutiert wird, sondern auch die dritte Variante der Betonsofas einbezogen werden sollte. Die Schulwegsicherung ist das Ziel, unabhängig von der konkreten Maßnahme. Herr Herbst weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass derzeit ein Termin für Fahrversuche geplant wird.

Der Einwohner sieht die Gefahr, dass durch eine solche Einengung unerwünschte Beschleunigungen entstehen, weil Autofahrer das Hindernis noch schnell vor dem Gegenverkehr passieren wollen.

 

2. Ein weiterer Einwohner aus Hülptingsen erinnert an die Ausschusssitzung im Dezember 2018. Es wurde zugesagt, dass in Hülptingsen Warnschilder „Achtung Kinder“ aufgestellt werden. Ebenso sollte eine Messanlage aufgestellt werden. Herr Herbst wird die Installation der Verkehrsschilder bei der Region Hannover beantragen.