1. Herr Schulz verweist auf einen Zeitungsartikel der HAZ, in dem über den geplanten Ausbau „Marris-Mühlenweg“ berichtet wird. Darin heißt es, dass die Anlieger vorerst nicht mit einer Kostenbeteiligung rechnen müssen. Seiner Meinung nach handelt es sich hier lediglich um Ausbesserungsarbeiten, für die gar keine Beiträge zu erheben sind.

Herr Herbst antwortet, dass seitens der Politik der Wunsch besteht, möglichst bei neuen Maßnahmen keine Straßenausbaubeiträge abzurechnen, solange nicht feststeht, wie es mit den Beiträgen weitergeht. Es handelt sich bei der Erneuerung des Gehweges im Marris-Mühlenweg um eine beitragsfähige Maßnahme. Eine Abrechnung ist grundsätzlich aber nur möglich, wenn die Anlage auf gesamter Länge erneuert wird. Bisher wurde in diesen Fällen ein Aufwandsspaltungsbeschluss eingeholt, damit eine Teilmaßnahme zeitnah abgerechnet wird. Erst mit diesem Beschluss läuft die Verjährungsfrist. Wird ein solcher Beschluss nicht eingeholt, wird der jetzt entstandene Aufwand zu einer späteren Zeit, wenn die übrigen Anlagen der Straße erneuert werden, mit eingerechnet.

Herr Schulz gibt zu bedenken, dass für die Sanierung der Fahrbahnbeläge (TOP 3.3) auch keine Beiträge erhoben werden. Herr Herbst erläutert, dass es sich bei einer Deckensanierung um keine beitragspflichtige Maßnahme handelt. Die Erneuerung des Gehweges ist jedoch beitragsfähig.

 

2. Herr Nijenhof erkundigt sich nach seiner Anfrage aus der letzten Sitzung zum Thema „Sicherheit Kreuzung Gartenstraße/Vor dem Celler Tor“. Es sollte Ende März ein Gespräch stattfinden. Herr Herbst antwortet, dass sich die Landesbehörde diesbezüglich noch nicht gemeldet hat. Er geht davon aus, dass dies aus personellen Gründen bei der Landesbehörde auch noch etwas dauern wird.