Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr fassen einstimmig folgenden empfehlenden

 

Beschluss:

 

Der Lärmaktionsplan, welcher der Vorlage BV 2018 0655/2 anliegt, wird als Lärmaktionsplan gemäß § 47d BImSchG beschlossen.