Beschluss: einstimmig beschlossen

 


Herr Plaß erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand. Herr Herbst teilt mit, dass im April ein Termin mit der Region stattfinden soll. Bei diesem Termin soll abgesprochen werden, welche Vorgaben die Region für die Zählung hat. Wenn das Ergebnis vorliegt, muss die Prüfung der Region abgewartet werden.

 

Herr Nijenhof bemängelt, dass die „30“ noch nicht auf der Fahrbahn markiert wurde. Weiterhin möchte er wissen, an welcher Stelle ein Fußgängerüberweg (FGÜ) sinnvoll markiert werden müsste. Er weist darauf hin, dass im nächsten Schuljahr die Schülerzahlen steigen werden und erkundigt sich, ob dies bei der Prüfung berücksichtigt wird.

Herr Herbst antwortet, dass die Markierungsarbeiten erst ab bestimmten Temperaturen durchgeführt werden können. Im Winter sind solche Arbeiten nicht machbar. Wo genau die Zählung erfolgt, ist mit der Region abzustimmen. Er vermutet, dass eine flächendeckende Zählung erfolgt. Er hält die Anlage des FGÜ in Höhe der Einfahrt zur Prinzhornschule, gegenüber der Kirche, für sinnvoll. Abschließend entscheiden wird die Region als Verkehrsbehörde.

 

Herr Schulz findet, dass die Querungszahlen aufgrund der vielen Schüler unstrittig sind. Lediglich der Verkehr müsste noch gezählt werden. Seiner Meinung nach sollte der FGÜ schnellstmöglich angelegt werden.

Herr Morich stimmt dem zu. Ein FGÜ an der Stelle ist sehr sinnvoll.

 

Herr Plaß stellt fest, dass sich alle Mitglieder für einen FGÜ aussprechen. Unklar ist nur der konkrete Ablaufplan. Fraglich ist, wie lange es dauert, bis das Ergebnis der Region vorliegt. Herr Herbst informiert, dass die Zählung kurzfristig erfolgen soll, spätestens bis Anfang Mai. Die Zahlen müssen an die Region geschickt werden. Dem ist noch eine Begründung beizufügen, warum die Stadt die Anlage eines FGÜ in einer Tempo-30-Zone wünscht. Wie lange die Prüfung dann bei der Region dauert, kann Herr Herbst nicht absehen.

 

Herr Plaß fasst zusammen, dass sich die Ausschussmitglieder einstimmig für die Anlage eines FGÜ aussprechen. Die Verwaltung ist bereits damit beschäftigt, die Voraussetzungen für die Anlegung zu erfüllen. Das Verfahren soll weiter vorangetrieben werden.