Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

     

 


Herr Köneke sprach die Anzahl der Übernachtungen an und wies darauf hin, dass bei Betrachtung der Gesamtkosten ein Betrag zwischen 90,00 und 100,00 € pro Nacht anfalle. Weiterhin wies er darauf hin, dass nur noch 12 Wohnungen genutzt werden und überlegt werden solle, ob die Gebäude nicht anderweitig genutzt werden könnten bzw. der Bereich verkleinert werden könnte.

 

Herr Philipps wies darauf hin, dass die Wohnhäuser Eseringer Straße bereits vor Jahren abgerissen wurden und das Gebiet zur Vermarktung stehe. Es gebe zwar kein vorgeschriebenes Kontingent für das Vorhalten von Obdachlosenwohnungen, allerdings müsse die Kommune bei Bedarf aber auch entsprechend reagieren können.

 

Herr Hammermeister erläuterte noch, dass die in der Betriebsabrechnung angegebene Zahl der Übernachtungen nur für die Tageswohnung gelte. Die Anzahl der Übernachtungen in Wohnungen sei bei der Belegung bisher nicht aufgeführt.