Frau Wichmann erkundigte sich ob es möglich sei, für ehrenamtlich bestellte gerichtliche Betreuer Parkerleichterungen in der Form zu schaffen, dass diese ihren Betreuerausweis als Parkausweis nutzen könnten.

 

Die Ausschussmitglieder sprachen sich generell gegen Ausnahmeregelungen dieser Art aus, da es auch durch andere ehrenamtlich Tätige zu entsprechenden Anträgen kommen würde.