Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

     

 


Herr Köneke sprach die in der Vorlage erwähnte Obergrenze von 2 Mio. € für die Sanierung des Rathauses I an und fragte nach wie es möglich sei, die Kosten jetzt schon zu deckeln, obwohl noch keine Unterlagen zum Kostenrahmen vorliegen.

 

Hierzu erklärte Herr Philipps, dass auch erst eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werde. Dadurch solle Art und Umfang des insgesamt gegebenen Sanierungsbedarfs ermittelt und z.B. auch Aufschluss darüber erlangt werden, ob es wirtschaftlich sei, auch das oberste Stockwerk zu ertüchtigen. Nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie müsse dann entschieden werden, welche Maßnahmen im Rathaus I unter Berücksichtigung des Raumbedarfs und des gesetzten Finanzrahmens durchgeführt werden müssen und sollen.