Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
A) Die Ergebnisse der folgenden
Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 15
wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:
-
der in
der Zeit vom 27.03.2017 bis zum 27.04.2017 durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
-
der mit
Schreiben vom 22.03.2017 durchgeführten frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB,
-
der in
der Zeit vom 04.09.2017 bis zum 04.10.2017 durchgeführten öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
-
der mit
Schreiben vom 24.08.2017 durchgeführten Behördenbeteiligung gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB.
Die in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden
beschlossen.
B)
Unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Umweltprüfung
wird der Bebauungsplan Nr. 0-08/3 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ in der Fassung
vom 12.12.2018 als Satzung und die Begründung in der Fassung vom 12.12.2018
beschlossen.