Herr Semrau, einer der Investoren des Projektes, erklärte, dass auf dem Gelände der Hofstelle Raupers neuer Wohnraum geschaffen werden soll. Dabei soll der alte Hofcharakter erhalten bleiben und durch neue Mehrfamilienhäuser gestaltet werden.

 

Herr Tiarks, verantwortlicher Architekt des Projektes, erläuterte, dass auf dem Grundstück an der Burgdorfer Straße Mehrfamilien- sowie Einfamilienhäuser geplant seien. Diese sollen hochwertig und ansprechend sein und ein einheitliches Bild darstellen.

Im oberen Teil des Grundstücks solle der Hofstellencharakter erhalten bleiben. Hier seien drei Mehrfamilienhäuser nach § 34 BauGB mit 18-24 Wohnungen und dazugehöriger Tiefgarage geplant. Für den unteren Teil gebe es momentan zwei Varianten zur Auswahl. Die erste Variante sieht eine Stichstraße vom Kapellenweg abgehend vor. An dieser Straße reihen sich die Grundstücke mit Einfamilienhäusern auf. Die zweite Variante beinhaltet weniger Grundstücke und dafür eine innenliegende Grünfläche.

 

Herr Fischer erklärte, dass der untere Bereich durch seine Größe ein Planungsbedürfnis auslöse und einen B-Plan benötige. Die Stadt und die Investoren befänden sich zurzeit in der Abstimmungsphase, um eine Lösung zu finden, das Projekt rechtlich zuzulassen.

 

Herr Schrader teilte mit, dass ihm die erste Variante mehr zusage. Otze sei ein grüner Ort, daher brauche man eine Grünanlage, wie bei Variante zwei angedacht, nicht.

 

Frau Heller bevorzugte die erste Variante. Diese scheine netter und angenehmer und nehme den Hofcharakter mehr auf. Sie regte an, mit dem oberen Teil zu beginnen und im zweiten Schritt den unteren mit B-Plan aufzustellen. 

 

Herr Fischer erläuterte, dass mit der Hofstelle begonnen werde könne, da diese Bebauung sich nach § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ in die vorhandene Umgebung einfüge. Die EFH-Haus Bebauung sei aber kritisch, da das Einfügen und der Bebauungszusammenhang nicht in Gänze gegeben seien.

 

Herr Köneke teilte mit, dass er beides ansprechend finde. Besonders gefallen würde ihm die Differenzierung zwischen Hofstelle und Wohngebiet. Aber ihn würde noch interessieren, wie der Ortsrat zu dem Projekt stehe.

 

Frau Weilert-Plenk stellte klar, dass man Recht und Gesetz einhalten solle. Wenn hier rechtlich sauber nur ein B-Plan möglich sei, solle man dies auch klar kommunizieren. Sie bevorzuge die zweite Variante, da hier der Ortscharakter besser zur Geltung komme.

 

Herr Baxmann erklärte, dass das Projekt nur vorgestellt werden sollte und man nicht über eine Variante abstimmen müsse.