Sitzung: 18.02.2019 Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
Herr Dr. Kaever eröffnete die Einwohnerfragestunde um 19.20 Uhr.
Eine Einwohnerin bat um Auskunft, inwieweit das Wohnraumversorgungskonzept auf spezielle Wohnformen, wie z.B. generationsübergreifendes Wohnen, altengerechtes Wohnen, alternative Wohnkonzepte, etc. eingehe. Zudem wollte sie wissen, ob Aussagen getroffen werden können, wie sich der Bedarf entwickelt hat bzw. entwickeln wird.
Frau Kurz von der Region Hannover antwortet hierzu:
zu
Ihrer Frage zu speziellen Wohnformen kann ich Ihnen mitteilen, dass sich
bedarfsgerechte Wohnformen im Konzept im Rahmen der Wohnraumversorgung älterer
Haushalte/Seniorenhaushalte sowie von Haushalten mit Zugangsschwierigkeiten
(insb. Menschen mit Behinderungen) wiederfinden. Allerdings nicht in einer
detaillierten quantitativen Abschätzung der Zusatzbedarfe für diese
Zielgruppen. Hier spielen insb. bei älteren Haushalten spezifische
Wohnwünsche
mit hinein, die nicht zu beziffern sind, denn nicht jeder ältere Haushalt
möchte z.B. in alternativen Wohnkonzepten leben. Bei altengerechtem Wohnen ist
eine Nennung der quantitativen Nachfrage ebenso schwierig, da nicht jeder
Haushalt eine barrierefreie/rollstuhlgerechte Wohnung nachfragt. Auch deren
aktuelle Versorgungssituation ist nicht bekannt. Auch auf Bundesebene
existieren hier nur Schätzungen. Bisher ergeben sich konkrete Bedarfe/Projekte
überwiegend aus Initiative von Investoren, welche sich in speziellen Wohnformen
spezialisiert haben (meist zielgruppenspezifisch) oder durch Privatinitiativen,
welche im Zusammenschluss derartige Konzepte als selbstgenutztes Wohneigentum
umsetzen möchten. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist davon auszugehen,
dass altengerechte Wohnformen in Zukunft an Bedeutung gewinnen werden. Dies
entspricht auch den Aussagen der regionsangehörigen Städte und Gemeinden in den
Steckbriefen: für Burgdorf wird die Relevanz der Versorgung älterer Haushalte
als hoch eingestuft, ebenso der altersgerechte Umbau; altersgerechte Quartiere
sowie der Generationswechsel im Wohnungsbestand besitzen eine mittlere
Relevanz. In der Umsetzung des Regionalen Wohnraumversorgungskonzepts wird die
Region Hannover an diesem Thema in Zusammenarbeit mit den relevanten Bereichen
in der Regionsverwaltung unter Beteiligung der regionsangehörigen Städte und
Gemeinden weiter arbeiten, indem die Erkenntnisse aus der fachspezifischen
Konzeptarbeit und den Datenbeständen für die Umsetzung des
Wohnraumversorgungskonzepts genutzt werden. Bestenfalls können in diesem
Prozess dann auch Aussagen zu quantitativen Wohnraumbedarfen getroffen werden.
Herr Dr. Kaever schloss die Einwohnerfragestunde und damit den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.25 Uhr.