Herr Dr. Kaever eröffnete die Einwohnerfragestunde um 19.20 Uhr.   

 

Eine Einwohnerin bat um Auskunft, inwieweit das Wohnraumversorgungskonzept auf spezielle Wohnformen, wie z.B. generationsübergreifendes Wohnen, altengerechtes Wohnen, alternative Wohnkonzepte, etc. eingehe. Zudem wollte sie wissen, ob Aussagen getroffen werden können, wie sich der Bedarf entwickelt hat bzw. entwickeln wird. 

 

Frau Kurz von der Region Hannover antwortet hierzu:

 

zu Ihrer Frage zu speziellen Wohnformen kann ich Ihnen mitteilen, dass sich bedarfsgerechte Wohnformen im Konzept im Rahmen der Wohnraumversorgung älterer Haushalte/Seniorenhaushalte sowie von Haushalten mit Zugangsschwierigkeiten (insb. Menschen mit Behinderungen) wiederfinden. Allerdings nicht in einer detaillierten quantitativen Abschätzung der Zusatzbedarfe für diese Zielgruppen. Hier spielen insb. bei älteren Haushalten spezifische

Wohnwünsche mit hinein, die nicht zu beziffern sind, denn nicht jeder ältere Haushalt möchte z.B. in alternativen Wohnkonzepten leben. Bei altengerechtem Wohnen ist eine Nennung der quantitativen Nachfrage ebenso schwierig, da nicht jeder Haushalt eine barrierefreie/rollstuhlgerechte Wohnung nachfragt. Auch deren aktuelle Versorgungssituation ist nicht bekannt. Auch auf Bundesebene existieren hier nur Schätzungen. Bisher ergeben sich konkrete Bedarfe/Projekte überwiegend aus Initiative von Investoren, welche sich in speziellen Wohnformen spezialisiert haben (meist zielgruppenspezifisch) oder durch Privatinitiativen, welche im Zusammenschluss derartige Konzepte als selbstgenutztes Wohneigentum umsetzen möchten. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass altengerechte Wohnformen in Zukunft an Bedeutung gewinnen werden. Dies entspricht auch den Aussagen der regionsangehörigen Städte und Gemeinden in den Steckbriefen: für Burgdorf wird die Relevanz der Versorgung älterer Haushalte als hoch eingestuft, ebenso der altersgerechte Umbau; altersgerechte Quartiere sowie der Generationswechsel im Wohnungsbestand besitzen eine mittlere Relevanz. In der Umsetzung des Regionalen Wohnraumversorgungskonzepts wird die Region Hannover an diesem Thema in Zusammenarbeit mit den relevanten Bereichen in der Regionsverwaltung unter Beteiligung der regionsangehörigen Städte und Gemeinden weiter arbeiten, indem die Erkenntnisse aus der fachspezifischen Konzeptarbeit und den Datenbeständen für die Umsetzung des Wohnraumversorgungskonzepts genutzt werden. Bestenfalls können in diesem Prozess dann auch Aussagen zu quantitativen Wohnraumbedarfen getroffen werden.

 

Herr Dr. Kaever schloss die Einwohnerfragestunde und damit den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.25 Uhr.