Herr Semrau und Herr Saatmann stellten sich vor und erläuterten, dass es ihr Ziel sei, in Otze Wohnraum zu schaffen.  Dies solle unter den Voraussetzungen geschehen, dass sich die Bebauung in das einheitliche Bild Otzes einfüge und dass der Ortskern erhalten bleibe. Derzeit würden sie von einem Baubeginn im Frühjahr 2019 ausgehen.

 

Herr Tiarks stellte zwei unterschiedliche Varianten einer möglichen Bebauung vor. Dabei plane man zurzeit eine mehrgeschossige Wohnbebauung mit Tiefgaragenkomplex (anliegend an die Burgdorfer Straße) sowie entweder eine Bebauung mit Einfamilienhäusern oder eine Bebauung mit Doppelhäusern. Bei der letztgenannten Variante wäre eine größere Grünfläche von ca. 1.500 m2 berücksichtigt. Man befinde sich mit der Stadtverwaltung noch in der Abstimmung über die baurechtlichen Voraussetzungen. 

 

Herr Fischer ergänzte, dass es für die angesprochene Fläche keinen Bebauungsplan gebe. Momentan werde geprüft, ob ein Bebauungsplan erstellt werden müsse oder ob eine Bebauung i.S. des §34 BauBG (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) möglich sei. Am 18.02.2019 werde das Thema zudem auch nochmals im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau behandelt.

 

Frau Träger merkte an, dass das Aufstellen eines Bebauungsplanes sehr zeitaufwendig sei. Eine Abwicklung über den § 34 BauBG sei wünschenswert.

 

Herr Fischer und Herr Baxmann wiesen darauf hin, dass die baurechtlichen Fragen zunächst zur Gänze geklärt werden müssten.