1.   Umzäunung Waldflächen

Herr Reißer erklärte, dass die Umzäunung bei den Waldflächen im Bereich Wolfskuhlen entfernt werden könne. Hierbei handele es sich einerseits um den Altwald sowie um den Wald zur Umgehungsstraße. Herr Frerichs werde gebeten, dieses zu überprüfen und die Entfernung der Umzäunung zu veranlassen.

 

Antwort der Umweltschutzabteilung:

Wegen der mangelhaften Entwicklung der forstlichen Maßnahmen (Sukzessive Umwandlung von Kiefernwald in Laubwald) im Bereich südlich Wolfskuhlen wurden die Bestände erst im Mai 2018 neu zum Teil mit Rotbuche unterpflanzt. Aufgrund der Trockenperiode im letzten Jahr muss in diesem Frühjahr geprüft werden, ob angesichts der Ausfälle eine erneute Nachpflanzung notwendig ist.

Der Zaun ist zum Schutz vor Wildverbiss weiterhin erforderlich. Gleiches gilt grundsätzlich auch für den Wildschutzzaun des Altbestandes nördlich Wolfskuhlen.

Der Wildschutzzaun der Neuanpflanzung (Waldmantel) am Sickerbecken wird demnächst entfernt.

 

2.   Nutzung des Grundstückes des „ehemaligen Gasthofes Münstermann

Herr Reißer erklärte, dass das Grundstück des ehemaligen Gasthofes Münstermann vor Jahren verkauft worden sei. Von dem neuen Eigentümer werde dieses Grundstück als private Müllkippe bzw. Bauschuttzwischenlager genutzt. Der Gehweg weise bereits schon Schäden durch die Auf- und Abfahrt durch schwere LKW´s und Baufahrzeuge auf. Durch das Abladen der LKW´s im Bereich der Einfahrt sei auch schon der Hochbord sehr abgesackt. Gerade bei der Einfahrt im Bereich der Bushaltestelle sei außerdem die Sicherheit der Schulkinder auf dem Weg zur Bushaltestelle gefährdet. In der Vergangenheit sei es schon zu gefährlichen Situationen gekommen.

 

Antwort der Tiefbauabteilung zu den „Gehwegschäden“:

Die Schäden am Gehweg, die durch Überfahren entstanden sind, sind bereits vom Grundstückseigentümer beseitigt worden.

 

Antwort der Tiefbauabteilung zu der „Grundstückszufahrt/ Bushaltestelle“:

Zur Sicherung des Fußgängerverkehrs wurden im Gehwegbereich Poller gesetzt. Somit wird das Anfahren des Grundstücks über den Bushaltestellenbereich unterbunden. Die weitere Vorgehensweise bezüglich Grundstückszufahrten zu diesem Grundstück wird mit dem Grundstückseigentümer geklärt.

 

 

Bei dem letzten Sturm sei bereits ein langes Element der Toreinfahrt auf den Gehweg gekippt. Eine Gehwegreinigung, gerade auch bei viel Laub und Matsch, werde von dem neuen Eigentümer nicht durchgeführt.

 

      Weiterhin sei auch ein Ratten- und Mäusebefall auf dem Grundstück       festzustellen.

 

Da hinter dem Gebäude verschiedene Baugeräte stehen, erkundigte er sich, ob evtl. ein Abriss des alten Hauses geplant sei. Da es sich bei dem ehemaligen Gasthof Münstermann um ein historisches, evtl. auch denkmalgeschütztes Gebäude handele, gehe er davon aus, dass sich ein Neubau auf diesem Grundstück in die vorhandene Umgebung einfügen müsse.

     

Die Stadt werde daher gebeten, diese Nutzung zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Außerdem bitte der Ortsrat hierzu um Mitteilung des aktuellen Sachstandes in der nächsten Ortsratssitzung.