Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

In Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege 2018 (Vorlage 2017 0396) werden das vorhandene Angebot an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeplätzen sowie der Bedarf und der weitere erforderliche Ausbau gem. den Anlagen zu dieser Vorlage festgestellt.

 

Die im Entwurf der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege 2019 aufgeführten Maßnahmen werden beschlossen.

 

Eine Ausfertigung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege 2019 wird zum Bestandteil des Originalprotokolls erklärt.

 


Frau Raue erläutert die Vorlage. Die Ortsräte hätten bereits ihre jeweils einstimmige Zustimmung gegeben.

 

Auf eine entsprechende Einlassung von Herrn Nijenhof erläutert Frau Raue, dass eine wohnortnahe Betreuung pädagogisch sinnvoll sei und angestrebt werde. Die bestehenden Kooperationen von Schulen und Kitas seien in der Bedarfsplanung berücksichtigt. In Schillerslage stünden mehr Plätze als benötigt zur Verfügung. Diese würden auch an Kinder aus dem Einzugsbereich der Burgdorfer Weststadt vergeben. Zu Beginn dieses Kalenderjahres seien in allen Einrichtungen keine Plätze mehr frei.

 

Herr Paul spricht an, dass frei gewordene Kindertagesstättenplätze unmittelbar wiederbesetzt werden. Wegen des großen Bedarfs wäre es unverantwortlich, einen Platz, zum Beispiel in Schillerslage, ggf. wochen- oder monatelang frei zu halten für ein Kind aus Schillerslage, das möglicherweise erst dann das Stichtagsalter erreicht. Herr Paul unterstreicht, dass seines Wissens nach bei der Vergabe der Kindertagesstättenplätze stets die Wohnortnähe berücksichtigt werde.

 

Frau Raue erläutert, dass das Lebensalter bei der Betreuungsplatzvergabe der Kindergartenplätze eine entscheidende Rolle spiele. Aufgrund der Betreuungsplatzsituation bestehen Wartezeiten, die gleichermaßen auf alle Eltern verteilt werden müssten. Das Freihalten von Plätzen für Kinder, die erst zum Ende eines Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollenden, sei rechtlich unzulässig. Nach erfolgter Erweiterung der Kita Pusteblume sei auch eine Entlastung der Kita Schillerslage zu erwarten.

 

Frau Gersemann fragt nach, wie sich die Online-Anmeldungen im Kitabereich entwickelten.

 

Frau Raue führt aus, dass nach Auswertung der Hauptabteilung ca. 12 % der Eltern im ersten Jahr diese Möglichkeit in Anspruch genommen hätten. Im nächsten Kitajahr werde noch offensiver auf diese Möglichkeit hingewiesen.

 

Herr Nijenhof erkundigt sich nach der Zukunft der Gruppe Kunterbunt in der Kita Südstern.

 

Frau Raue teilt mit, dass eine Fortführung als Nachmittagsgruppe mit den Arbeitszeiten der Eltern schwer vereinbar und eine bedarfsgerechte Planung erforderlich sei. Ggfs. werde die Gruppe am Vormittag weitergeführt.

 

Frau Gersemann weist nochmals ausdrücklich auf die Notwendigkeit des Aufrechterhaltens der Hortgruppen hin. Die Elternschaft habe ein großes Bedürfnis, dieses fortzuführen. Das Angebot dürfe daher nicht aufgegeben werden.

 

Frau Gersemann bittet um Abstimmung. Einstimmig ergeht folgender empfehlender