Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten bei einer Enthaltung einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 2-16 „Ehlershäuser Weg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB mit dem Ziel der Ausweisung von Wohnbauflächen wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB).


Frau Nagel erläuterte die Tagesordnungspunkte 5, 6, 6.1 und 6.2 ausführlich, wobei sie besonderes Augenmerk auf die möglichen Erschließungsvarianten legte.

Man habe das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB gewählt, da man geschätzt unter einer bebauten Fläche von 10.000 m² bleibe. Insoweit spare man sich einen Umweltbericht und eventuelle Kompensationsmaßnahmen. Sollte man während der konkreten Planung jedoch feststellen, dass man über die 10.000m²-Grenze komme, so sei man gezwungen, das Verfahren zu wechseln. Ungeachtet dessen, werde man auch im beschleunigten Verfahren, wie bisher auch, zwei Bürgerbeteiligungen durchführen.

Die Frage von Herrn Fleischmann, wie viele Sozialwohnungen im Baugebiet ausgewiesen würden, beantwortete Frau Nagel dahingehend, dass dies von den Verhandlungen mit den Investoren abhänge und zwischen 25 % und 100% alles möglich sei.

Herr Könecke bemängelte, dass im Verkehrsgutachten der Vergleich der Wegstrecken der Varianten fehle.

Angesichts der wahrscheinlichen Notwendigkeit, die Feuerwehrstandorte zu entzerren, vertrat Herr Apel die Auffassung, dass es gegebenenfalls sinnvoller gewesen wäre, auch den angrenzenden süd-westlichen Bereich zu überplanen und hier gegebenenfalls ein Sondergebiet auszuweisen. Er bat um Auskunft, ob diese Verfahrensweise auf dem Wunsch nach einem beschleunigten Verfahren beruhe.

Herr Fischer antwortete hierauf, dass sich in der Entwurfsphase die Frage gestellt habe, wie dicht man die beiden Ortsteile verschmelzen wolle und wie man daher das Neubaugebiet zuschneiden müsse. Daher habe man an der bezeichneten Stelle einen Abschluss gemacht.

Entgegen der Auffassung von Herrn Apel, dass es bei dieser Konstellation nicht erforderlich gewesen wäre, „Durchbrüche“ zum anschließenden Bereich zu planen, erklärte Herr Fischer dass diese darauf beruhten, sich die Option einer späteren Entwicklung offen zu halten.

 

Herr Fleischmann stellte den Änderungsantrag, im Aufstellungsbeschluss vorzuschreiben, im Baugebiet einen Anteil von mindestens 25% der Wohnbebauung als Sozialwohnungen auszuweisen.

Herr Rheinhardt sah eine solche Festschreibung zwar als Zielführung richtig an, bezweifelte jedoch, dass diese zwingend umsetzbar sei, da dies von den jeweiligen Investoren abhänge.

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau lehnten einstimmig den von Herrn Fleischmann gestellten Antrag ab.

 

Herr Knauer erklärte, sich der Abstimmung zum Aufstellungsbeschluss enthalten zu wollen, da das gewählte Verfahren (beschleunigtes Verfahren) keine Eingriffs- und Ausgleichsregelung vorsehe.

Herr Schrader schloss sich dem Beschluß des Ortsrates an, sprach sich jedoch dafür aus, im Bereich der Ramlinger Straße keine Querungshilfe anzulegen und stattdessen im Bereich der 150m entfernten Ampel eine Querung zu ermöglichen.

Frau Nagel verwies darauf, dass die Schaffung einer Zufahrt von der Ramlinger Straße an die Anlegung einer Querungshilfe gebunden sei. Ziel sei es, die Radfahrer richtungstreu weiterzuführen und eine Beruhigung des Verkehrs zu erreichen.

Frau Alker sprach sich dafür aus, die gewählte Verfahrensart nach § 13b BauGB beizubehalten, da der Bedarf an Bauplätzen vorhanden sei.

Herr Apel erwiderte, dass die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nicht zwingend beschleunigtes Bauen zur Folge haben müsse. Zum Verkehrsgutachten stellte Herr Apel fest, dass hier nicht der Gesamtverkehr berücksichtigt worden sei. Dies sei im Hinblick auf das gestiegene Güterverkehrsaufkommen sehr wichtig, da dieses den freien Verkehrsfluss in Ehlershausen deutlich behindere. Hieraus folge die Notwendigkeit den Verkehr umzuleiten und für Ehlershausen einen anderen Ortseingang zu schaffen.

Herr Baxmann unterstütze die Aussagen von Herrn Apel hinsichtlich der Alpha E-Trasse mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Verkehrsführung.   Er warnte jedoch eindringlich davor, irgendeine Initiative von Seiten der Stadt Burgdorf zu ergreifen, da diese Maßnahmen nur von Seiten der Bahn ausgehen dürften.