Der Rat fasste bei 21 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen
folgenden
Beschluss:
Gem. § 58 Abs. 1 Ziff. 9
NKomVG wird das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 in
der sich aus der Anlage G zum Originalprotokoll ergebenden Fassung beschlossen.