Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
Der außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 30.000,00 € bei dem Produktkonto
11102.783172 (Erwerb von Mobiliar) wird gem. § 119 Abs. 5 i.V.m. § 117 Abs. 1
NKomVG zugestimmt.
Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
Der außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 30.000,00 € bei dem Produktkonto
11102.783172 (Erwerb von Mobiliar) wird gem. § 119 Abs. 5 i.V.m. § 117 Abs. 1
NKomVG zugestimmt.