Sitzung: 10.12.2018 Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: BV 2018 0714/5
Herr Philipps erläuterte kurz die Veränderungen zur 2. Änderungsliste und verwies auf die bereits von Frau Vierke erwähnten zusätzlichen IT-Mittel bzw. Veränderungen in den Jahren 2019/2020 in diesem Bereich.
Er wies darauf hin, dass vom Ortsrat Ehlershausen der Antrag zum Wiederaufbau des Denkmals auf dem Friedhof gestellt worden sei. Über diesen Antrag müsse der Ausschuss noch entscheiden.
Herr Schulz beantragte, diesen Betrag nicht im Haushalt aufzunehmen. Diesem Antrag folgte der Ausschuss mit 6 Ja- und 3 Neinstimmen.
Herr Schulz fragte nach, welche Auswirkungen die Gebührenfreiheit der Kindertagesstätten auf den Haushalt habe. Hierzu erklärte Herr Kugel, dass das Defizit hierdurch um ca. 200.000 € gewachsen sei.
Zu der Position 40 im Ergebnishaushalt (Abschreibungen auf Forderungen) erkundigte sich Herr Könecke, wieviel Fälle von Unterhaltsvorschusszahlungen es bei der Stadt Burgdorf gebe und wo die Unterhaltsverpflichteten überwiegend wohnen würden.
Antwort
über Protokoll:
Aktuell gibt es 325 Zahlfälle im
Unterhaltsvorschuss. Eine Auswertung der Wohnorte der Unterhaltsverpflichteten
ist nicht möglich. Ein Großteil der Bezieher der Leistungen sowie häufig auch
deren Unterhaltsverpflichtete stehen im Harz-IV-Bezug, so dass eine
Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.
Nach weiterer Diskussion empfahl der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten mit 5 Ja- und 4 Neinstimmen dem Rat, die Haushaltssatzung in der Form, wie sie sich aus der in der 3. Änderungsliste enthaltenen Positionen ergibt, zu beschließen.