Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG wird das dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte

 

Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2019 und 2020

 

in der Form, wie es sich unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Rates zur Haushaltssatzung 2019/2020 ergibt, beschlossen.

      

 


Herr Philipps erklärte, dass die Verwaltung der AG Haushaltssicherung vorgelegt habe, was in das Haushaltssicherungskonzept einfließen könne. Die dort beschlossenen Maßnahmen seien jetzt in der Vorlage aufgeführt.

 

Seitens der Verwaltung werde noch empfohlen, die Grundsteuer B zu erhöhen. Bei einer Erhöhung des Hebesatzes von derzeit 490 % auf 550 % würde das einen Mehrertrag von 695.000 € jährlich bedeuten.

 

Der Ausschuss war sich einig, vorerst keine Steuererhöhungen zu beschließen.

 

Herr Könecke wies noch darauf hin, dass die Einnahmen in den letzten Jahren stark gestiegen seien. Das Problem stelle die Aufwandsseite dar. Es müsse dringend über eine Reduzierung des Aufwands nachgedacht werden.

 

Mit 5 Ja-, 3 Neinstimmen sowie 1 Enthaltung fasste der Ausschuss folgenden