Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

     

 


Herr Philipps wies darauf hin, dass im Investitionsprogramm die Änderungen der 3. Änderungsliste eingearbeitet seien.

 

Zur Frage von Herrn Dreeskornfeld, ob bei wesentlichen Veränderungen bzw. Maßnahmenverschiebungen zum verabschiedeten Haushalt ein Nachtragshaushalt aufgestellt werde, erklärte Herr Philipps, dass er davon ausgehe, dass es bei Verabschiedung eines Doppelhaushalts sicherlich zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts kommen werde.

 

Herr Könecke wies darauf hin, dass die Aufstellung einer Prioritätenliste bei den Bauvorhaben Einfluss darauf habe, ob ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden müsse. Er stellte den Antrag, für das Jahr 2020 bereits jetzt 800.000 € als Planungskosten für den Bau der neuen Gudrun-Pausewang GS einzustellen.

 

Dieser Antrag – so Herr Hinz – hätte schon früher gestellt werden müssen. Er plädiere dafür, die für 2020 vorgesehen Stellen in der Gebäudewirtschaftsabteilung im Stellenplan zu belassen und Anfang 2019 eine Priorisierung vorzunehmen. Dann könnten über einen Nachtrag für 2020 immer noch Mittel im Haushalt eingestellt werden.

 

Herr Sund ließ über den Antrag von Herrn Könecke, im Haushalt 2020 Planungskosten in Höhe von 800.000 € im Haushalt 2020 bereitzustellen, abstimmen.

 

Mit 3 Ja-, 5 Neinstimmen und 1 Enthaltung wurde dieser Antrag abgelehnt.

 

Herr Schulz beantragte, dass bei Bedarf über einen Nachtrag für das Jahr 2020 die erforderlichen Mittel für den Bau der Gudrun-Pausewang GS eingestellt werden sollen.

 

Herr Sieke bat vor Abstimmung um eine Sitzungsunterbrechung.

 

Die Sitzung wurde von 19.45 Uhr bis 19.50 Uhr unterbrochen.

 

Anschließend wurde der Antrag von Herrn Schulz vom Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten einstimmig angenommen.

 

Mit 5 Ja- und 4 Neinstimmen empfahl der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten dem Rat, das Investitionsprogramm 2019 bis 2023 mit den sich aus der 3. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 ergebenden Änderungen zu beschließen.