Der Rat fasste bei 32
Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden (Herr Baxmann war zum Zeitpunkt der
Abstimmung nicht anwesend.)
Beschluss:
Der Rat
nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst
folgende Beschlüsse:
1.
Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr.
10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
den Jahresabschluss des Jahres 2017. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss
stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen des Haushaltsjahres 2017, die über 10.000 € liegen und die bisher
nicht nach §
58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1 NKomVG genehmigt worden sind, nachträglich
zu. Darüber hinaus nimmt er die über-
und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2017 bis
10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der
Haushaltssatzung 2017 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.
2.
Der Rat beschließt den Überschuss der
außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im
Ergebnishaushalt 2017 (2.847.774,32 €) zur Deckung des Fehlbetrags des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -287.950,59 € und zur Deckung der
vorgetragenen Fehlbeträge aus Vorjahren (-2.491.985,82 €) zu verwenden. Der verbleibende Überschuss in Höhe von
67.837,91 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
Herr Hinz dankte der Kämmerei sowie Herrn Voutta und sämtlichen an der Ausarbeitung des Jahresabschlusses beteiligten städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit.
Herr Pollehn dankte ebenfalls Herrn Voutta und allen beteiligten städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit.