Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

1. Von den Ergebnissen der in der Begründung in Teil IV.3 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren wird Kenntnis genommen:

a. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.06.2018 bis 25.06.2018

b. Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 01.06.2018

c. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.10.2018 bis 02.11.2018

d. Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 20.09.2018

Die in der Begründung in Teil III und IV.3 beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

 

2. Satzungsbeschluss:

Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 05.11.2018 mit der Ergänzung gemäß Vorlage BV 2018 0741/1 als Satzung und die Begründung inkl. der Abwägungsergebnisse in der Fassung vom 05.11.2018 beschlossen.