Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
1. Von den Ergebnissen der in
der Begründung in Teil IV.3 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren wird Kenntnis
genommen:
a.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.06.2018
bis 25.06.2018
b.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom
01.06.2018
c.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.10.2018 bis
02.11.2018
d.
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 20.09.2018
Die in der Begründung in Teil
III und IV.3 beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
2. Satzungsbeschluss:
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wird
der Bebauungsplan Nr. 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften
in der Fassung vom 05.11.2018 mit der Ergänzung gemäß Vorlage BV 2018 0741/1
als Satzung und die Begründung inkl. der Abwägungsergebnisse in der Fassung vom
05.11.2018 beschlossen.