Der Rat fasste bei 20 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen
folgenden
Beschluss:
1. Dem Vorschlag der Verwaltung für die
Aufstellung (Anlage 4 der Vorlage) und Anwendung (Anlage 5 der Vorlage) der
Bewertungskriterien zur Beurteilung der Angebote für eine Bebauung des
Bebauungsplangebiets Nr. 0-90 „Heidenelke“ wird zugestimmt.
Die im Bebauungsplangebiet Nr. 0-90 „Heidenelke“ gelegenen Flurstücke
55/60, 55/62 und 55/63, alle Flur 7 Gemarkung Burgdorf, in der Gesamtgröße von
4.380 m² werden verkauft an die Firma RESTAURA Wohnen GmbH, Hannover (Angebot
2, Anlage 2.2).
Das von der Erwerberin mit der Grundstücksbewerbung vorgelegte Bau- und
Nutzungskonzept wird verbindlicher Vertragsbestandteil.
Der Kaufpreis beträgt 663.900,00 €, zzgl.
der Kosten für den Anschluss an die Ver- und Entsorgungsanlagen. Die Erwerberin
ist verpflichtet, gemäß den vorliegenden Bodengutachten vor der Bebauung eine
Sanierung der Flächenbereiche mit einem Anteil von ≥ 5 %
bodenfremder Bestandteile im eigenen Auftrag und auf eigene Rechnung bei
Kostenerstattung durch die Stadt Burgdorf durchzuführen. Die Erwerberin hat für
eine fachgerechte Aufnahme und Verwertung/Entsorgung des
Boden-Bauschutt-Hausmüll-Gemenges zu sorgen und bekommt die hierfür anfallenden
notwendigen Kosten auf Nachweis durch die Stadt Burgdorf ersetzt. Die nach
Aushub und Abtransport des Boden-Bauschutt-Hausmüll-Gemenges verbleibenden
Gruben werden bei Bedarf im Auftrag und auf Rechnung des Investors mit
Füllkies/-sand verfüllt und die notwendigen Kosten auf Nachweis durch die Stadt
Burgdorf erstattet
Der Erschließungsträger hat ein
Sanierungskonzept, welches die Bauvorgänge bzw. die bauablauftechnischen und
terminlichen Belange koordiniert berücksichtigt, zu erstellen und mit der Stadt
Burgdorf und der Unteren Bodenschutzbehörde Region Hannover abzustimmen. Die
Abstimmung zur Vorgehensweise hat vor Beginn der Bauausführung zu erfolgen.
Als Ausgleich für Mehrkosten, die durch geringe Mengen bodenfremder Bestandteile außerhalb der Sanierungsbereiche entstehen können, ist im o.g. Kaufpreis bereits ein pauschaler Abschlag in Höhe 15.000,00 € eingeräumt. Eine Übernahme von etwaigen weiteren Mehrkosten durch die Stadt Burgdorf erfolgt nicht.
Herr Rheinhardt verwies auf die Wichtigkeit von Sozialwohnungen. Das Projekt 2 sei trotz weniger Wohnungen hinsichtlich einer flexibleren Gestaltung besser. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollten bei der Gestaltung des Bauvorhabens mitgenommen werden. Herr Rheinhardt dankte der Stadtplanungsabteilung für die geleistete Arbeit.
Frau Heller machte auf den dringend in Burgdorf benötigten bezahlbaren Wohnraum aufmerksam. Den im Angebot 1 enthaltenen Kompaktbau halte sie für wirtschaftlicher. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde für Variante 1 stimmen.
Herr Köneke erklärte, dass er bei einer Entscheidung für das Angebot 2 für die Variante 2.1 plädiere. Weiterhin verwies er auf den großen Bedarf an bezahlbaren Wohnungen in Burgdorf. Herr Köneke beantragte die Abstimmung zur Variante 1, falls diese keine Mehrheit finde, die Abstimmung zur Variante 2.1.
Herr Fleischmann forderte in den Neugebieten mindestens 25 % Sozialwohnungen vorzusehen.
Herr Dr. Kaever appellierte an alle Ratsfraktionen, möglichst einheitlich für eine Beschlussvariante zu stimmen.
Herr Schrader teilte mit, dass er Angebot 1 vorziehe.
Zunächst stellte Frau Weilert-Penk die Beschlussalternative 1 zur Abstimmung. Mit 14 Ja- und 19 Neinstimmen und 1 Enthaltung wurde diese Alternative abgelehnt.
Anschließend wurde über die Beschlussalternative 2.1. angestimmt. Diese wurde ebenfalls mit 14 Ja-Stimmen 18 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.