Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

     

 


Herr Philipps sprach die wesentlichen Positionen der 2. Änderungsliste zum Haushalt an. Er verwies auf Zeile 52 im Ergebnishaushalt, wonach ab 2020 ein höherer Zuschuss an die Evangelische Kirche für die KiTa Fröbelweg gezahlt werden müsse, da dort ab August 2020 eine Erweiterung um 15 Krippenplätze erfolge.

 

In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass über die 3. Änderungsliste noch ein Zuschussbetrag für die kath. St. Nikolaus Kirche aufgenommen werden müsse, da auch dort ab etwa August 2020 mit einem Krippen- und KiTa-Angebot gestartet werden solle.

 

Weiterhin erklärte Herr Philipps, dass die Kosten für die Interimslösung der KiTa Otze wieder gestrichen seien, da hier gleich der Erweiterungs-/Anbau realisiert werden solle. Hier stehe zwar noch eine positive Mitteilung der Bauordnungsabteilung zu der Bauvoranfrage aus, diese wurde aber in Aussicht gestellt. Der Aufwand aus dem Ergebnishaushalt werde somit in den Investitionshaushalt verschoben, was aber im Hinblick auf die Prioritätenliste wesentlich ökonomischer sei. Vom Architekten sei geplant, zum Ende des Jahres 2019 mit dem Anbau in Betrieb zu gehen, so dass lediglich ein paar Monate ab Beginn des neuen KiTa-Jahres überbrückt werden müssen.

 

In Bezug auf den Leserbrief und der Forderung des Ortsrates zu einem Neubau einer Schule in Ehlershausen erklärte Herr Baxmann, dass Mittel in einen Haushalt erst eingestellt werden könnten, wenn solide Planungsgrundlagen vorliegen würden.

 

Herr Sieke wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er erfahren habe, dass dem Hausmeister nicht mehr gestattet sei, in der Schule zu bohren, da hier die Gefahr durch Asbest bestehen könne.

 

Hierzu erklärte Herr Philipps, dass bei Gebäuden, die zwischen 1960 und 1995 errichtet wurden, nicht auszuschließen sei, dass einzelne Bauteile wie z.B. Wände und Decken, Asbest enthalten können. Das gilt im Übrigen auch für private Häuser.

Im eingebauten, ruhenden Zustand geht von diesen Bauteilen keine Gefahr für die Gesundheit aus.

Mit rein präventivem Ansatz sind – wie u.a. auch bei der Stadt Hannover und seitens des Staatlichen Baumanagements (SBN) – Arbeiten an Böden, Wänden und Decken durch Hausmeister oder andere Bedienstete untersagt worden. Bohrungen dürfen nur von sachkundigen Personen im Sinne der Gefahrstoffverordnung durchgeführt werden.

In Burgdorf sind zwei Kollegen des Bauhofes entsprechend geschult bzw. ausgebildet worden.

 

 

Von Herrn Könecke wurde bemängelt, dass viele Investitionen in Burgdorf geschoben werden. Vor über 5 Jahren wurde die Entscheidung zur Einrichtung der IGS getroffen. Jetzt wundere man sich, dass die Kosten entsprechend steigen.

 

Herr Baxmann erklärte, dass allein die Machbarkeitsstudie zur Prüfung der Einrichtung einer IGS zwei Jahre gedauert habe. Durch den demographischen Wandel könne jetzt keine 4-zügige IGS mehr gebaut werden, sondern man müsse mit einer 6-zügigen, künftig evtl. auch mit einer 7-zügigen rechnen. Von daher sei auch ein Neubau an einem anderen Standort die wirtschaftlichste Lösung. Bei Inanspruchnahme eines Totalunternehmers würden in der Verwaltung zwei Jahre intensivste Arbeit erforderlich, danach wäre die Verwaltung entlastet und könne die anderen Projekte wie z.B. Gudrun-Pausewang GS und die GS Otze angehen.

 

 

Herr Sieke sprach Ziffer 34 der Änderungsliste an, in der ein Betrag von 280 T€ für Abschreibungen auf Forderungen aufgeführt sei. Hierzu erklärte Herr Hammermeister, dass im Haushalt künftig die von den Unterhaltsverpflichteten zu erstattenden Beträge komplett zum Soll gestellt werden müssten. Da von den Forderungen aber in der Regel nur 25 % realisierbar seien, müsse dieser Betrag bereits im Haushalt als Abschreibungen auf Forderungen geplant werden.

 

Herr Philipps wies auf die Empfehlung des Feuerwehr-Ausschusses, einen Betrag von 100 T€ für die Anschaffung eines Fahrzeuges für die Tauchergruppe im Haushalt aufzunehmen, hin.

 

Hierzu empfahl der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten, diesen Betrag über die nächste Änderungsliste im Haushalt mit aufzunehmen.

 

Die Empfehlung des Ortsrates Ehlershausen, einen Betrag von 50 T€ für die Sanierung des Ehrenmals auf dem Friedhof Ehlershausen in den Haushalt aufzunehmen, werde die Verwaltung dahingehend prüfen, ob es sich hier um Aufwand oder eine Investition handele. Über die 3. Änderungsliste werde dieses dann zur Abstimmung gestellt.